Fernstraßenmaut ab 7,5 Tonnen

Stichtag der Neuregelung: 1. Oktober 2015

Der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz wird ab dem 1. Oktober auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt. Betroffen sind auch Fahrzeuge, die durch mitgeführte Anhänger die 7,5-Tonnen-Grenze überschreiten.


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