Neuauflage: Förderung Querschnittstechnologien

30% Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen


Seit 11. Mai 2016 ist die Förderung von Querschnittstechnologien in Form eines Zuschusses wieder möglich. Kleine bis mittlere Unternehmen können z.B. bei Ersatz- oder Neuinvestitionen für elektronische Motoren und Antriebe einen Zuschuss von 30% erhalten. Gefördert wird dadurch die sparsame und rationelle Energieverwendung in den Betrieben.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen oder systemische Optimierungen. Es muss sich um eine in Deutschland durchgeführte Investition handeln. Neben Ersatzinvestitionen ist mit der Neuauflage des Förderprogramms nun auch eine Förderung von Neuinvestitionen möglich. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht. Ebenfalls nicht förderfähig sind Eigenleistungen des Antragstellers oder der Erwerb von gebrauchten Anlagen.

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