Bayerischer Fenstertag 2018

Normen, DIN und Bauverträge: Fensterbauer auf dem neuesten Stand

Beim alljährlichen Branchentreff der Fensterbauer in Feuchtwangen begrüßte der Vorsitzende der Fachgemeinschaft Fenster und Fassade, Peter Arlt, rund 110 Teilnehmer zu einem umfassenden Vortragsprogramm.


Moderne Lackieranlage für Fensterbauer

Als Auftakt zum Bayerischen Fenstertag gab es dieses Jahr ein Vorabendprogramm. Die neuinstallierte Lackieranlage der Arlt Fenster und Türenbau GmbH in Neuendettelsau konnte in voller Aktion besichtigt werden. Nach einer Einführung in die Funktionsweise, führte Firmenchef Peter Arlt mit einem hochinformativen Rundgang durch die laufende Anlage. Die Besucher hatten zahlreiche Fragen an Herrn Arlt und es gab noch genügend Gesprächsstoff für den kollegialen Meinungsaustausch beim gemeinsamen Abendessen.

Normen und deren Einhaltung

Der Bayerische Fenstertag startete dann am Freitag, 23. Februar, in gewohnter Weise mit einem Überblick über die Neuerungen bei Normen und Vorschriften. „Alles neu, es bleibt beim Alten“. Unter diesem Motto erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Ralf Spiekers vom Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland die neue Musterbauordnung. Diese wurde komplett umgestaltet und überarbeitet. Es wird zukünftig auf produktbezogene Anforderungen verzichtet. Stattdessen werden bauwerksbezogene Anforderungen gestellt. Diese ergänzen die Vorgaben der europäischen BauPVO. Im zweiten Teil seines Vortrags erläuterte der Refent die Inhalte und die Nutzung des neuen Leitfadens zur Montage von Vorhangfassaden.

Praktische Umsetzung der DIN 18008

Jan Eiermann, Glasermeister und Technischer Berater des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg (GFF), erklärte den Umgang mit den Regelungen der DIN 18008 in der Praxis. Nach einem Überblick über den aktuellen Stand der Norm ging er auf den Nachweis der Scheibenbemessung und dessen mögliche Erleichterungen ein. Eine wichtige Forderung der DIN 18008 an den Fensterbauer ist die Pflicht zur Verwendung von Sicherheitsglas. Diese kritischen Anforderungen wurden dabei mit dem sehr interessierten Publikum ausführlich diskutiert. Abschließend erläuterte Herr Eiermann die Zwangsbedingungen und Ansprüche an absturzsichernde Verglasungen, die auch den Fensterbauer bei bodentiefer Verglasung betreffen.

Leitfaden zum Nachweis der Nachhaltigkeit von Holzprodukten

Über den aktuellen Leitfaden zum Nachweis der Zertifizierung von verwendeten Holzprodukten bei staatlichen Aufträgen referierte der technische Betriebsberater des FSH Bayern, Dipl.-Ing. (FH) Mirko Reich. Einerseits kann sich ein Unternehmen zertifizieren lassen und erhält eine Produktkettenzertifizierung CoC (Chain-of-Custody). Dies kann durch eine aufwändige Einzelzertifizierung oder durch eine für mittlere oder kleinere Betriebe einfacher umzusetzende Gruppenzertifizierung erreicht werden. Für Einzelaufträge besteht die Möglichkeit der Vorlage eines Einzelnachweises. Dieser muss durch öbuv Sachverständige oder eine akkreditierte zertifizierten Stelle geprüft werden. Zur Vereinfachung wurden die dritte Nachweismöglichkeit, die „einfachen Fällen“ eingeführt. Diese gilt bei allen Produkten, deren ursprüngliche Zusammensetzung nicht verändert wird. Kleinere Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 2.000 Euro benötigen keinerlei Nachweise. Mehr Details zu diesem Thema finden Sie in der nächsten MASSSTAB-Ausgabe 1/2018.

Herausforderung Smart Home

Der Nachmittag startete mit einem Exkurs darüber, welche Möglichkeiten ein Smart Home bietet. Heike Hindenberg und Roland Schöler, Leitung ADVANCE Business Support, Siegenia, erläuterten den Nutzen, Vorteil und die Möglichkeiten in einem unterhaltsamen Vortrag. Der Mehrwert der intelligenten Verknüpfungen von Sensorik und Aktorik muss für den Kunden erkennbar werden. Nur so kann aus einem High-End-Gimmick ein Standard werden.

Kompakt: Das neue Bauvertragsrecht

Seit 1. Januar 2018 gilt für Verträge das überarbeitete Bauvertragsrecht. Rechtsanwalt Tobias Hullermann führte die wesentlichen Änderungen und Neuerungen auf. Beachtenswert ist dabei insbesondere die Neuregelung der Aus- und Einbaukosten bei Produktmängeln, die im Verantwortungsbereich eines Lieferanten liegen. Der Schreiner muss bestimmte Regeln im Vorfeld beachten, damit er im Ernstfall in den Genuss dieser neuen Regelung kommt. Weitere Neuerungen gelten bei Abschlagszahlungen, dem Kündigungsrecht und bei der Abnahmefiktion. Zum Abschluss seiner Ausführungen ging Hullermann noch auf Lücken der Neuregelungen sowie Fragen des Auditoriums ein.

Vergilbung von Kunststoffprofilen

Als Abschluss der umfangreichen Vortragsreihe erörterte Sachverständiger Karl Standecker die wiederauftretende Problematik der Gelbverfärbung von weißen Kunststoffprofilen. Die Ursache liegt in einer Änderung der Rezeptur der Kunststoffe. Dies ist dem Verbot umweltbelastender Stoffe geschuldet. Die neuen PVC-Rezepturen sind den aktuellen Umwelteinflüssen nicht gewachsen. Begünstigt wird dies durch eine Schädigung der Kunststoffoberfläche durch einige handelsübliche Reinigungsmittel. Karl Standecker plädiert dafür, dass Systemgeber zu ihren Produkten geeignete Reinigungsmittel angeben müssen. Deren Verwendung sollte zukünftig in den Wartungs- und Reinigungshinweise zum Produkt verankert werden. Damit kann ggf. gegenüber dem Kunden sichergestellt werden, dass die Gewährleistung nur greift, wenn die bereitgestellten Reinigungsmittel angewendet werden. Hier appelliert der Referent an seine Kollegen, gemeinsam Druck auf die Profilhersteller auszuüben, dass die notwendigen Informationen zu den Reinigungsmitteln auch verbindlich zur Verfügung gestellt werden.

Spannende Vorträge – intensiver Austausch zwischen den Kollegen

Zum Abschluss der Tagung zog Peter Arlt ein positives Fazit, sowohl hinsichtlich der Qualität der fachlichen Beiträge mit zahlreichen Lösungsvorschlägen für die Betriebe, als auch in Hinblick auf die Teilnehmerzahl. Es habe sich erneut gezeigt, dass die Verbindung aus kompakter Information mit der Möglichkeit es Erfahrungsaustausches zwischen den Kollege3n ein hervorragendes Angebot des Verbands darstellt. Vor diesem Hintergrund dankte er den Referenten und den zahlreich erschienenen Kollegen und lud bereits zum Bayerischen Fenstertag 2019 ein.