Tarifverträge

Als zuständiger Arbeitgeberverband schließt der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern für die in seinen Innungen organisierten Unternehmen maßvolle Tarifverträge mit der Gewerkschaftsseite ab. 

Änderungen der Tarifverträge und aktuelle Tarifinformationen werden den Mitgliedsbetrieben umgehend bekannt gegeben. Die Arbeitnehmer eines Innungsbetriebes können damit bei Unklarheiten die Tarifverträge im Betrieb einsehen. Ein Versand der Tarifunterlagen an Arbeitnehmer selbst oder an nicht angeschlossene Unternehmen ist nicht vorgesehen.