Blaue Plakette

Einführung zunächst gestoppt


Bei der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer am 6. und 7. Oktober 2016 in Stuttgart stimmte die Mehrheit der 16 Länder gegen eine sofortige Einführung der Blauen Plakette für besonders schadstoffarme Diesel-Fahrzeuge. Eine Blaue Plakette wird es deshalb vorerst nicht geben. Die Landesminister sprachen sich dafür aus, dass die Bundesregierung Untersuchungen zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Einführung initiiert.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte auch aufgrund der massiven Proteste der Handwerksverbände bereits im Vorfeld seine ablehnende Haltung geäußert. Er vertritt die Auffassung, dass es wirkungsvoller sei, sich erst einmal die ständig im Stadtverkehr befindlichen Fahrzeuge vorzunehmen, wie etwa Busse, Taxen und Behördenfahrzeuge. Die blaue Plakette ist u.a. für
Diesel-Autos gedacht, die wenig Stickoxid ausstoßen und die Euro-6-Norm erfüllen. Nur diese Diesel-Fahrzeuge dürften im Falle einer Einführung der Blauen Plakette noch in die Umweltzonen der Städte fahren, andere Diesel-Fahrzeuge nicht. Der Hauptstreitpunkt sind deshalb die älteren Dieselfahrzeuge, deren große Zahl in Deutschland zu einem faktischen Fahrverbot in den Umweltzonen führen würde. Der Großteil des Nutzfahrzeugbestands im Schreinerhandwerk gehört zur Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen – für diese wurde die Euro-6-Norm erst im Herbst 2015 eingeführt.

Umfrage bei Innungsschreinern

Mit der aktuellen Herbst-Konjunkturumfrage hat der FSH Bayern auch eine Sonderfrage zur Einführung der Blauen Plakette gestellt. Die Betriebe wurden gefragt, wie stark sie mit ihrer derzeitigen Fahrzeugflotte von der Einführung einer Blauen Plakette betroffen sind. Die Rückmeldung zeigt, dass bei 56 % der Schreinerbetriebe fast die komplette Fahrzeugflotte von dem Fahrverbot betroffen wäre. Die Handwerksverbände werden gegenüber der Politik auch weiterhin ein endgültiges Aus für die Blaue Plakette fordern. Die Anfahrt von Baustellen und die Erbringung von Dienstleistungen in den Innenstädten muss für die Schreinerbetriebe und für andere Handwerker auch mit Dieselfahrzeugen möglich sein, die die Euro-6-Norm nicht erfüllen.