Ersthelfer im Betrieb

Grundsätze der Prävention


Immer wieder erreichen den FSH Bayern Anfragen zu den Rechten und Pflichten im Bereich Ersthelfer.


Ein Arbeitgeber wollte z.B. einen seiner Arbeitnehmer auf einen Kurs zur Ausbildung zum Ersthelfer schicken. Der Kurs fand während der im Betrieb geltenden üblichen Arbeitszeit und an dem Ort, an dem sich die Arbeitsstätte befindet, statt. Somit hatte der Arbeitnehmer keinerlei zusätzliche „Belastungen“ zu tragen. Allerdings lehnte der Arbeitnehmer ohne nähere Begründung ab und fuhr am Tag des Kurses auf Montage. Der Arbeitgeber stellte sich die Frage, ob hier der Arbeitnehmer zur Teilnahme verpflichtet werden kann.

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