24.07.2017
Neues Merkblatt Zeugnisse
Bei Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses hat der (ehemalige) Arbeitnehmer bzw. Lehrling Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.
Die Rechtsabteilung des FSH Bayern hat dazu ein neues Merkblatt erstellt. Dieses kann im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter www.schreiner.de heruntergeladen werden.