22.01.2020

Transparenzregistereintragung kostenfrei – Vorsicht vor E-Mails unseriöser Unternehmen


Beispiel einer Fake-Mail zum Eintrag ins Transparenzregister

In letzter Zeit werden vermehrt Schreinerbetriebe von unseriösen Unternehmen per E-Mail dazu aufgefordert, eine kostenpflichtige Eintragung in das Transparenzregister vornehmen zu lassen.
Vorab daher der dringende Hinweis: Diese Aufforderungen, die zum Teil auch mit Geldstrafen drohen und Zahlungsaufforderungen enthalten, sind unseriös.
Es wird empfohlen die dabei angebotenen „Dienstleistungen“ keinesfalls in Anspruch zu nehmen und keine Zahlungen zu leisten. Als Absender tritt beispielsweise die sogenannte „Organisation Transparenzregister e.V.“ auf (s. Abbildung). Dieses Unternehmen hat dabei nichts mit dem echten Transparenzregister zu tun und die Aktion grenzt schlichtweg an Betrug. Die Eintragung in das Transparenzregister ist kostenlos und kann von Ihnen eigenständig vorgenommen werden. Daher raten wir Ihnen unbedingt davon ab, eine kostenpflichtige Eintragung durch unseriöse Unternehmen vornehmen zu lassen! Wer muss Eintragungen in das Transparenzregister vornehmen?
Das „echte“ Transparenzregister ist eine offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland (www.transparenzregister.de). Einzelunternehmen und GbRs sind nicht eintragungspflichtig. Für folgende Unternehmen ist jedoch aufgrund des Geldwäschegesetzes eine Eintragung vorgeschrieben:
  • eingetragene Personengesellschaften wie OHGs und KGs
  • juristische Personen des Privatrechts, beispielsweise GmbHs und UGs

Die notwendigen Angaben umfassen:
  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnort
  • Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich)
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Personen, die mindestens 25% der Kapitalanteile halten oder mindestens 25% der Stimmrechte kontrollieren) bereits aus anderen öffentlichen Registern, wie beispielsweise dem Handelsregister, ergeben, besteht für Sie als Unternehmer kein Handlungsbedarf. Handlungsbedarf besteht unter Umständen aber für KGs und GmbH & Co. KGs, da aus der Handelsregistereintragung nicht immer ersichtlich ist, welche Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sind oder in welchem Ausmaß. Auch GmbHs, deren Handelsregistereintragung vor 2007 erfolgt ist und die seitdem keine Änderung ihrer Gesellschafterlisten vorgenommen haben, sollten sich beim Transparenzregister erkundigen, ob alle notwendigen Angaben vorliegen. Hierzu können Sie sich telefonisch unter 0800-1234350 an die Informationsstellen des Transparenzregisters wenden.
Weitere Informationen sowie den Link zur Eintragung finden Sie unter www.transparenzregister.de.