03.12.2013

SAMD der BGHM wird 2014 eingestellt


Betriebe müssen arbeitsmedizinische Betreuung neu organisieren Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) wird zum 31.12.2013 den arbeitsmedizinischen Dienst der Branche Holz (SAMD) einstellen. Bisher konnten sich Unternehmen bis 50 Mitarbeiter diesem Dienst anschließen. War dies der Fall, wurde die arbeitsmedizinische Betreuung über den SAMD organisiert und die Kosten per Umlage über den Beitragsbescheid der BGHM erhoben. Dienstleister war seit der Gründung dieses Dienstes in der Holz-Berufsgenossenschaft die BAD GmbH, die die Untersuchungen vor Ort durchführte. Ab 01.01.2014 sind nun die Betriebe selbst verpflichtet, sich um die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Parallel dazu entfällt die Beitragspflicht zum umlagefinanzierten SAMD. Zusätzlich haben sich in den letzten Monaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Das Arbeitsschutzgesetz fordert nun von jedem Unternehmer, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auch im arbeitsmedizinischen Bereich. Daraus ist dann der arbeitsmedizinische Betreuungsbedarf abzuleiten. Um den Übergang in die neue Betreuungssituation zu erleichtern, wird die BGHM im November und Dezember 2013 anschreiben und Unterstützung bei der Vermittlung eines Dienstleisters anbieten. Diesem Schreiben der BGHM wird ein Fragebogen für einen Selbstcheck beiliegen. Wir empfehlen allen Unternehmen, diesen Fragebogen auszufüllen, da er die Grundlage für die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung darstellt und damit eine wesentliche Pflicht im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung bereits erfüllt werden kann. Die Zusammenfassung des aus dem Fragebogen abgeleiteten Betreuungsbedarfs kann dann bis 31.03.2014 der BGHM gemeldet werden. Die Daten der teilnehmenden Betriebe werden dann von der BGHM an einen externen Dienstleister weitergeleitet. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist für die Schreinereien freiwillig und kostenfrei. Der Dienstleister hat dann die Aufgabe, innerhalb von sechs Monaten zugelasse Anbieter arbeitsmedizinischer Leistungen in der Region des einzelnen Unternehmens zu finden und diese dem Betrieb vorzuschlagen. Da diese kostenfreie Hilfestellung der BGHM die teilnehmenden Betriebe in keiner Weise auf die vorgeschlagenen arbeitsmedizinischen Dienstleister verpflichtet, empfielt der FSH Bayern, die Unterstützung der BGHM in Anspruch zu nehmen. Der Verband wird in den kommenden Monaten zu diesem Thema weiter informieren und prüfen, ob für Innungsbetriebe ein eigener Rahmenvertrag für die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter angeboten werden kann. Darüber hinaus steht der FSH Bayern den Innungsbetrieben für Fragen zu diesem Themenkomplex gerne zur Verfügung.