20.03.2014

Neue Sätze ab 01. Januar 2014 - Verpflegungspauschalen im Inland


Zum 01. Januar 2014 tritt die Reform des Reisekostenrechts in Kraft. Eine der Änderungen betrifft dabei das System der Verpflegungspauschalen. Das bisherige 3-stufige Modell wird 2014 zugunsten eines 2-stufigen Modells ufgegeben.

Nunmehr gilt bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 12,00 Euro. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten gilt für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von 12,00 Euro, unabhängig von der Dauer der Abwesenheit. Für den „Zwischentag” – mindestens 24 Stunden – beträgt der Pauschbetrag weiterhin 24,00 Euro.