Seit 2018 wird die elektronische Rechnung schrittweise in die Bundesverwaltung eingeführt. Dies soll eine deutlich effizientere Bearbeitung durch automatisierte Weiterverarbeitung der Daten und Vereinheitlichung des Verfahrens ermöglichen. Seit dem 27.11.2020 müssen Unternehmen, die Aufträge für die öffentliche Hand ausführen, Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Hiervon ausgenommen sind u.a. Direktaufträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro.
Nähere Informationen dazu und eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Formate von elektronischen Rechnungen finden Sie im neuen MASSSTAB (Ausgabe 1| März 2021).