Der „Strompool Schreinerhandwerk“ ist ein preislich attraktives Alternativangebot für den Strombezug. Der Rahmenvertrag des FSH Bayern sorgt dafür, dass die Schreinerbetriebe nicht mehr dem Preisdiktat der großen Stromversorger ausgeliefert sind. Partner der Rahmenvereinbarung ist die Betreibervereinigung Motorkraftwerke eG (BVMKW).
Tarifkunde oder Sondervertragskunde
Die meisten Betriebe des Schreinerhandwerks sind von den Energieversorgern als Tarifkunden eingestuft. Diese Betriebe erhalten den Strom ohne Lastgangzählung. Die Stromabrechnung erfolgt in der Regel einmal pro Jahr. Während einer Abrechnungsperiode leisten die Betriebe Abschlagszahlungen.
Sondervertragskunden sind große Stromverbraucher. Der Stromverbrauch wird bei diesen Betrieben monatlich abgerechnet. Abschlagszahlungen sind deshalb nicht zu leisten. Neben der Zählung der gelieferten kWh dient bei diesen Betrieben zusätzlich die monatliche Spitzenleistung (Lastgangzählung) die Basis für die Stromrechnung.
Fester Preis für Tarifkunden
Liegt Ihr Betrieb im Netzgebiet von einem der drei führenden bayerischen Energieversorger N-ERGIE, LEW und E.ON Bayern können Sie als Tarifkunde Ihren Strompreis bei der Geschäftstelle des FSH Bayern anfragen. Für Betriebe, deren Netzbetreiber z.B. das jeweilige Stadtwerk ist, wird der BVMKW-Strompreis entsprechend der individuellen Netzkosten berechnet. Fragen Sie einfach Herrn Hadler von der Geschäftsstelle des FSH Bayern.
Individueller Preis für Sondervertragskunden
Sondervertragskunden erhalten ein individuelles Angebot der BVMKW. Eine entsprechende Vergleichsrechung sorgt außerdem für eine stark verbesserte Verhandlungsposition des Betriebes gegenüber dem bisherigen Versorger. Sondervertragskunden sollten eine entsprechende Vergleichsrechung bei der Geschäftsstelle des FSH Bayern anfordern. <link file:3740 download>Nutzen Sie bitte dazu das dazu vorgesehene Datenblatt.
Für die Vergleichsrechnung sind die Verbrauchsdaten (Verbrauch HT bzw. NT und Spitzenleistung) über einen Zeitraum von zwölf Monaten notwendig.
