Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das System der Sozialkassen im deutschen Baugewerbe am 2. Juni 2016 bestätigt.
Die Innungsmitgliedschaft bietet grundsätzlich Schutz vor einer Veranlagung bei der SOKA-Bau.
Lesen Sie hier mehr über das Urteil.