11.05.2018

ZDH Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht


Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Der ZDH Leitfaden thematisiert die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen. Sie können die Broschüre im kennwortgeschützten Mitgliederbereich unter der Rubrik Recht herunterladen. Sie bietet neben rechtlichen Erklärungen zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Der Leitfaden zielt darauf ab, Handwerksbetrieben einen vertieften Überblick sowie das notwendige Rüstzeug zu geben, die jeweiligen betrieblichen Abläufe an die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts anzupassen. Eine rechtlich abschließende und verbindliche Beratung darf und kann der Leitfaden nicht leisten. Hinweis: Ergänzend bietet der FSH Bayern Seminare zum neuen Datenschutzrecht an. Dieses bietet auch die Gelegenheit, spezielle einzelbetriebliche Fragen zu klären. Mehr Informationen hierzu sowie das Anmeldeformular finden Sie in der Rubrik Schreinerakademie.