06.03.2017

Arbeitsmedizinische Betreuung


Zurzeit prüft die Gewerbeaufsicht verstärkt die Maßnahmen der Betriebe zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiter. Jeder Betrieb ist dazu gesetzlich verpflichtet. Innungsbetriebe können für diesen Bereich die Rahmenverträge zwischen dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern und der B.A.D GmbH nutzen. Kleinere Unternehmen mit höchstens 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit der alternativen Betreuung ("Unternehmermodell"). Hier greift der Rahmenvertrag für die rein arbeitsmedizinische Betreuung. Für die größeren Betriebe gibt es einen Rahmenvertrag der zusätzlich auch die sicherheitstechnische Betreuung umfasst. Im geschützten Mitgliederbereich finden Sie hier einen Überblick zu dieser Thematik und alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an den Rahmenverträgen. Ein Tipp: Die B.A.D GmbH ist beim Zukunftsforum Schreiner am 30. Juni und 1. Juli 2017 als Aussteller mit dabei. Sie können sich dort direkt informieren.