Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Anwendungsschreiben überarbeitet


Beauftragt ein Privatkunde einen Handwerker mit Handwerksleistungen in seinem Privathaushalt kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen in seiner Einkommensteuererklärung dafür eine Steueranrechnung beantragen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz) – den sogenannten Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Dazu gibt es immer wieder strittige Fragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun im November 2016 ein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen veröffentlicht und darin einiges klargestellt.

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