19.07.2013

Umsetzung der Vereinbarung Soka-Bau - Erfolgreiche Lobbyarbeit


Es wurde bereits mehrfach über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (Soka-Bau) und die damit einhergehenden Schwierigkeiten für Schreinerbetriebe berichtet. Umso erfreulicher ist es nun, dass die zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Industriegewerkschaft Metall und dem Bundesverband Holz und Kunststoff (Tischler Schreiner Deutschland) getroffene Vereinbarung vom 12. Februar 2012 in ihrer Fassung vom 28. November 2012 endlich uneingeschränkt umgesetzt und angewandt wird. Damit wird für die Innungsbetriebe des Schreinerhandwerks Rechtssicherheit geschaffen und diese bei Erfüllung der in der Vereinbarung verankerten Voraussetzungen - was bei einem klassischen Schreinerbetrieb durchweg der Fall ist - von einer Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft geschützt. Dies betrifft auch "schreinernahe" Montagebetriebe. Die langen, schwierigen Verhandlungen tragen nun Früchte. Zahlreiche Betriebe, die sich mit Beitragsforderungen seitens der Soka-Bau konfrontiert sahen, werden vor einer Veranlagung geschützt. Hervorzuheben sind insbesondere zwei bayerische Innungsbetriebe, bei denen Forderungen im höheren sechsstelligen Bereich gerichtlich geltend gemacht wurden. Hier hat die Soka-Bau nun sämtliche Klagen zurückgenommen. Zentrale Voraussetzung für den Schutz vor der Beitragspflicht ist eine Innungs- bzw. Einzelmitgliedschaft beim Fachverband Schreinerhandwerk Bayern. Betriebe, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, laufen Gefahr, zum Soka-Bau-Verfahren herangezogen zu werden. Dabei kann die Soka-Bau sogar vier Jahre rückwirkend Beiträge geltend machen. Ein Schutz tritt erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Innungs- bzw. Einzelmitgliedschaft beim FSH Bayern ein.