Unternehmer haben zahlreichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit nachzukommen. Eine wesentliche Pflicht ist das grundsätzliche Bestellen einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit" gemäß DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2). Diese Pflicht besteht bereits ab einem Beschäftigten.
Bereits ab einem Beschäftigten muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden (§ 2 Abs. 4). Dies kann auf drei Arten erfolgen:
- Der Betrieb lässt eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden (6 Wochen Ausbildungszeit).
- Die Dienstleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird extern eingekauft.
- Der Unternehmer beteiligt sich an dem sog. "alternativen Betreuungsmodell" (früher: "Unternehmermodell"). Dies ist nur für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten möglich.
Mit der Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell entfällt die Pflicht, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes ausbilden zu lassen oder eine externe Kraft zu beauftragen. Am alternativen Betreuungsmodell hat stets der Unternehmer selbst teilzunehmen. Die Durchführung erfolgt durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Kooperation mit dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern.
Die Grundausbildung im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells besteht aus zwei jeweils eintägigen Schulungen für den Unternehmer. Der Besuch dieser zweitägige Unternehmerschulung ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die selbstständige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit im Betrieb. Der Kursaufbau ist in mehrere Abschnitte gegliedert und erfordert zusätzlich zum Besuch der beiden Präsenzschulungen auch die Erfüllung von Aufgaben, die der Teilnehmer dann im eigenen Betrieb durchführen muss. Nach Absolvierung der Kurseinheiten erhält der Unternehmer die Berechtigung zur alternativen Betreuung seines Betriebs. Er kann damit selbst die Erfordernisse zur Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb umsetzen und erfüllen und benötigt vorerst nicht oder nur anlassbezogen die eigentlich vorgesehene, externe Zusammenarbeit mit einem Dienstleister (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Im Detail:
Am ersten Seminartag erfahren die Teilnehmer grundsätzliches Basiswissen über diverse Rechtsgrundlagen und die sinnvolle, strukturierte Durchführung der Arbeitsschutzorganisation mit Unterlagen der BGHM. Dies bezieht sich vorrangig auf die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb. Darüber hinaus werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutert und auch erste Schritte durch praxisbezogene Übungen erlernt. Nicht zu kurz kommt auch der fachliche und kollegiale Austausch, sowie Frage- und Antwortrunden zur Vertiefung der vielschichtigen Themen. Schließlich erhält der Teilnehmer auch wichtige Informationen, um zu entscheiden, ob die Begleitung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aktuell oder ggf. später notwendig ist.
Nach dieser ersten Veranstaltung sind die Teilnehmer aufgefordert, im eigenen Betrieb erste Gefährdungsbeurteilungen schriftlich durchzuführen. Dies erfolgt auf Grundlage der erlernten Methoden des ersten Seminartags. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Übungsphase im eigenen Betrieb mit dem Ziel, die eigene Gefährdungsbeurteilung rechtssicher auszuarbeiten und qualifizierte Unterweisungen auf dieser Basis durchführen zu können.
Am zweiten Seminartag werden die erarbeiteten Gefährdungsbeurteilungen vorgestellt und besprochen. Ziel ist es, eventuelle Missverständnisse oder Fehler zu besprechen, zu korrigieren und die Methodik der Gefährdungsbeurteilung weiter zu vertiefen. Es empfiehlt sich daher, den zweiten Seminartag zusammen mit dem ersten Seminartag zu buchen. Im Nachgang zum zweiten Schulungstag soll der Unternehmer in der Lage sein, die betriebliche Gefährdungsbeurteilung kurzfristig fertigzustellen.
Anschließend wird ein Termin mit der zuständigen Aufsichtsperson der BGHM vereinbart werden. Bei diesem Termin muss der Unternehmer seine Gefährdungsbeurteilung vorstellen und erhält bei positiver Überprüfung seiner Unterlagen das Zertifikat zur Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell. Ab diesem Zeitpunkt ist im Turnus von fünf Jahren eine regelmäßige Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung des Zertifikats verbindlich vorgeschrieben. Das Zertifikat dient auch gegenüber der Gewerbeaufsicht als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Die eintägigen Fortbildungsseminare dienen dazu, die Zertifikate des Unternehmermodells aufrecht zu erhalten. Spätestens nach fünf Jahren muss der Unternehmer an einer der Fortbildungen teilgenommen haben.
Ab Herbst wir erstmals eine eigens auf das holzbe- und -verarbeitende Gewerbe ausgelegte Fortbildung angeboten. Diese wurde speziell für das Schreinerhandwerk konzipiert und beinhaltet gefährdungs- und belastungsspezifische Fachthemen wie Gefahrenstoffe, Holzstaub, Lüftung und Lackieren. Außerdem wird auf das Ermitteln, Beurteilen und Ableiten von wirksamen Maßnahmen bei Gefährdungen, Einwirkungen und Belastungen in der Holzbranche eingegangen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll!
(Änderungen vorbehalten)
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Abgeschlossene Teilnahme an der Qualifizierung zur Alternativen Betreuung und Vorliegen einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.
Warum dieses Seminar?
Für den Erhalt der Berechtigung zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung) Ihres Unternehmens ist es erforderlich, dass Sie mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung zur Alternativen Betreuung teilnehmen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie diese Forderung.
Ihr Nutzen
Betriebliche Prozesse und Tätigkeiten unterliegen einem ständigen Wandel, der auch mit veränderten Gefährdungen und Belastungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden einhergeht. Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig an Veränderungen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen zu branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen und verbessern so aktiv den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Ziele des Seminars
In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Impulse und Hilfestellungen, Ihre Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sowie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und umzusetzen.
Themen
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Abgeschlossene Teilnahme an der Qualifizierung zur Alternativen Betreuung und Vorliegen einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.
Warum dieses Seminar?
Für den Erhalt der Berechtigung zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung) Ihres Unternehmens ist es erforderlich, dass Sie mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung zur Alternativen Betreuung teilnehmen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie diese Forderung.
Ihr Nutzen
Betriebliche Prozesse und Tätigkeiten unterliegen einem ständigen Wandel, der auch mit veränderten Gefährdungen und Belastungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden einhergeht. Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig an Veränderungen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen zu branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen und verbessern so aktiv den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Ziele des Seminars
In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Impulse und Hilfestellungen, Ihre Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sowie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und umzusetzen. Speziell wir hier das Thema "Brand-/Expolsionsschutz" bearbeitet.
Themen
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.
Themen
Hinweis
Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Abgeschlossene Teilnahme an der Qualifizierung zur Alternativen Betreuung und Vorliegen einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.
Warum dieses Seminar?
Für den Erhalt der Berechtigung zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung) Ihres Unternehmens ist es erforderlich, dass Sie mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung zur Alternativen Betreuung teilnehmen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie diese Forderung.
Ihr Nutzen
Betriebliche Prozesse und Tätigkeiten unterliegen einem ständigen Wandel, der auch mit veränderten Gefährdungen und Belastungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden einhergeht. Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig an Veränderungen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen zu branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen und verbessern so aktiv den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Ziele des Seminars
In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Impulse und Hilfestellungen, Ihre Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sowie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und umzusetzen.
Themen
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.
Themen
Hinweis
Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Abschluss des ersten Teils des Präsenz-Seminars Unternehmer - 1. Teil
Warum dieses Seminar?
Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Ziel ist es, bei der bereits begonnen Gefährdungsbeurteilung (die Sie mitbringen) eventuelle Missverständnisse oder Fehler zu besprechen, zu korrigieren und die Methodik der Gefährdungsbeurteilung weiter zu vertiefen.
Themen
Hinweis
Bitte bringen Sie Ihre erarbeitete Gefährdungsbeurteilung und ein digitales Endgerät (z. B. PC, Laptop, Tablet) zur Seminarveranstaltung mit.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.
Themen
Hinweis
Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.
Themen
Hinweis
Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung
Voraussetzung
Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ziele des Seminars
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.
Themen
Hinweis
Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.