Die Schreinerakademie Bayern bietet allen Schreinern die Möglichkeit, sich im Rahmen von kleinen Einheiten fortzubilden. Veränderte Märkte, neue Technologien oder zeitgemäße Unternehmensführung sind nur einige der Punkte, die den Schreiner heute herausfordern.
Mit einem flexiblen und attraktiven Seminarangebot bietet die Schreinerakademie maßgeschneiderte Fortbildungsangebote für das Schreinerhandwerk.
Die Anmeldeformulare finden Sie bei jeder Seminarbeschreibung oder direkt hier zum Herunterladen . Füllen Sie das Formular bitte aus und faxen Sie es unterschrieben an die Schreinerakademie Bayern, Fax-Nr.: 089-545828-50.
Falls Sie kein passendes Angebot finden, kümmern wir uns gerne um Ihre "Wunschseminare". Bitte schicken Sie uns dazu eine Nachricht per E-Mail.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln viele alltäglich Fragen, um die Abwicklung von Aufträgen zu erleichtern und später rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Experten der Landesverbände und des Bundesverbands haben nun die AGB, die den Innungsbetrieben exklusiv zur Verfügung gestellt werden, vollständig überarbeitet und aktualisiert. Neu dabei ist, dass es nun unterschiedliche Bedingungen für Geschäfte mit privaten und gewerblichen Kunden gibt. Wichtig ist jedoch, dass die AGB rechtswirksam vereinbart werden. Als Hilfestellung bietet der FSH Bayern dazu an zwei Terminen eine Online-Informationsveranstaltungen an. Die neuen AGB beschreiben den Leistungsumfang in vielen Details, listen die Kundenpflichten und deren Mitwirkung vor Auftragserteilung auf, erläutern Haftungsfragen, begrenzen Schadenersatzansprüche für Schreiner und regeln Widerrufsbelehrung
und Reklamationsfristen. Aber die AGB müssen rechtswirksam, entweder mit privaten Verbrauchern oder mit gewerblichen Kunden, vereinbart werden, damit sie greifen. Das Webinar informiert darüber, wie dies umgesetzt
werden kann.
Inhalte des Webinars:
» Regelungsumfang und Vorteile der neuen AGB
» Differenzierung zwischen AGB für Privatkunden und gewerblichen Kunden
» Voraussetzung für eine rechtswirksame Vereinbarung
Zu Beginn des dritten Lehrjahres stellen sich viele Auszubildende die Fragen: Welches Gesellenstück möchte ich bauen? Wieviel Zeit habe ich dafür? Wie schauen die Pläne aus? Wie finde ich Ideen?
Mit diesem ca. 1-stündigen Webinar wird den Auszubildenden der Einstieg in die Entwicklung des Gesellenstücks erleichtert. Dazu werden die Grundlagen und Eckpunkte dieses wichtigen Ausbildungsteils erläutert. Außerdem besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, konkrete Fragen zu stellen.
Bei dem Webinar handelt es sich nicht um eine Gestaltungsausbildung. Stattdessen wird u.a. auf folgende Fragen eingegangen:
» Grundlegendes rund um das Gesellenstück
» Formfindung
» Materialien
» Entwurfs- und Fertigungszeichnungen
» Modell
» Präsentation
» Wettbewerb Die Gute Form
Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Auszubildende aus Innungsbetrieben. Daher hat die Anmeldung über den Betrieb zu erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt, um eine sinnvolle Diskussion zu ermöglichen.
Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die am Unternehmermodell der BGHM teilnehmen und bereits die entsprechenden Grundschulungen absolviert haben, bietet die Schreinerakademie im Rahmen des Projekts AsS kostenfreie Online-Schulungen an.
In der allgemeinen Einführungsveranstaltung zum Projekt AsS – Arbeitssicherheit im Schreinerhandwerk werden die vom FSH Bayern zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfestellungen zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes erläutert. Nach der Teilnahme an dem Online-Seminar (und der Zustimmung zur Nutzungserklärung des Branchenlogos) erfolgt die Freischaltung für den geschützten AsS-Bereich unter www.schreiner.de.
Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die am Unternehmermodell der BGHM teilnehmen und bereits die entsprechenden Grundschulungen absolviert haben, bietet die Schreinerakademie im Rahmen des Projekts AsS kostenfreie Online-Schulungen an.
In diesem Online-Seminar erfahren die Teilnehmer in komprimierter Form, welche Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung und Gesundheitsvorsorge zu treffen sind. Erfahrungsgemäß ergeben sich auch Kosteneinsparungen, wenn ausschließlich nur die notwendigen, sinnvollen Vorsorgen entsprechend durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen sowie den bestehenden Rahmenvertrag für die arbeitsmedizinische Betreuung durch die BAD GmbH erläutert.
Die Webinar-Reihe zum Projekt AsS – Arbeitssicherheit im Schreinerhandwerk wurde für die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) um einen zusätzlichen Online-Vortrag erweitert.
Das für viele Unternehmer recht komplizierte Thema „Erstellung eines Explosionsschutzdokuments“ ist Gegenstand dieser Informationsveranstaltung. Zur Zielgruppe gehört grundsätzlich jeder Betrieb, der z.B. durch Lackierarbeiten oder durch Absaugung von Holzstäuben eine explosionsfähige Atmosphäre im Betrieb erzeugt. Hier fordert der Gesetzgeber ohne Ausnahme eine Gefährdungsbeurteilung und im Nachgang eine konzeptionelle Betrachtung samt den daraus abzuleitenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Die Dokumentation der betrieblichen Maßnahmen wird im sogenannten Explosionsschutzdokument dargelegt und ist zwingend notwendig. Auch schon allein deshalb, weil ein Fehlen dieses Dokuments die Regulierung eines Versicherungsschadens deutlich erschweren kann. Vorrangig ist jedoch der Schutz von Leib und Leben sowie die Gesundheit der Beschäftigten zu betrachten. Deshalb ist es unerlässlich, die vorhandene Anlagentechnik im Betrieb auf Betriebssicherheit zu prüfen und ggf. Fehlerquellen zu korrigieren.
Der Vortrag vermittelt in gut zwei Stunden die wichtigsten Rechtsgrundlagen und verweist auf hilfreiche Unterlagen zur Erstellung von erforderlichen Dokumenten und anderen Nachweisen. Darüber hinaus wird die Vorgehensweise zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments dargestellt und geübt. Gerade für Kleinmengenverarbeiter (maximal 200 Litern lösemittelhaltige Stoffe im Jahr) wird zum Ende des Vortrags ein sogenanntes Instandhaltungskonzept vorgestellt, dass der FSH Bayern unter Mitwirkung eines Bruderverbands in Zusammenarbeit mit der BGHM explizit für Kleinbetriebe entwickelt hat. Diese Sonderregelung führt einerseits zu einer deutlichen Kostenentlastung, andererseits zu einer verantwortlichen Durchführung und Dokumentation der notwendigen innerbetrieblichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in regelmäßigen Abständen. Nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung wird der Unternehmer in der Lage sein, den für sich besten Weg zu erkennen, um die notwendigen Schritte vorzubereiten und einzuleiten.
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der zu erwartenden Fragen der Teilnehmer auf 10 Teilnehmer beschränkt.
Das Fenster hat sich im Laufe der Zeit zu einem multifunktionalen, hocheffizienten Bauelement entwickelt. Die Anforderungen an die Montage sind dementsprechend zu einem komplexen Themengebiet herangewachsen. Die damit verbundenen Herausforderungen für die Fensterbranche stehen im Mittelpunkt des diesjährigen Bayerische Fenstertag 2026 in Feuchtwangen. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und einen intensiven Austausch zu wichtigen Branchenthemen.
Die Tagung richtet sich nicht nur an Betriebsinhaber. Selbstverständlich sind auch leitende Mitarbeiter und speziell Sachverständige herzlich eingeladen.
Programm:
Begrüßung und Einführung
Peter Arlt | Vorstandsmitglied FSH Bayern
Produktpass und EU-Entwaldungsverordnung
Was die Fensterbranche jetzt wissen muss
Dipl.-Ing. (FH) Mirko Reich | FSH Bayern
Das Gewerkeloch
Anforderung an Planung und Montage
Dipl.-Ing. (FH) Martin Heßler | ift, Rosenheim
Wenn der Festerbauer zum Planer wird
Rechtliche Folgen und richtige Herangehensweise
Prof. Axel Salzmann | Rechtsanwalt, Neusäß
Neuheiten bei CEplus
Holz-Alu Fenster
Dipl.-Ing. (FH) Mirko Reich | FSH Bayern
Mitarbeiterführung 4.0
Leistung beurteilen – Professionell & konstruktiv
Roland Albert | Training und beratung BDVT, Nürnberg
Vorteile der neuen AGB für Innungsbetriebe
AGB rechtswirksam vereinbaren
Prof. Axel Salzmann | Rechtsanwalt, Neusäß
Erst Grübeln, dann Dübeln
Befestigungstechnische Anforderungen an die Fenstermontage
Dr. Jürgen Küenzlen, Künelsau
Resümee, Ausblick
Peter Arlt | Vorstandsmitglied FSH Bayern
„Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist keine geschützte Bezeichnung. Jeder, der meint, von etwas „Sachverstand“ zu haben, darf sich Sachverständiger nennen. Damit gerichtsfähige Gutachten erstellt werden können muss der Sachverständige entweder nach DIN EN ISO 17024 zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt werden. Im Handwerk sind für die Ausbildung, Bestellung und Überwachung traditionell die Handwerkskammern verantwortlich.
Voraussetzung für eine Bestellung ist die abgelegte und bestandene Meisterprüfung, sowie eine Eintragung in die Handwerksrolle. Dadurch wird der Praxisbezug zum Handwerk gewährleistet. Für die Zulassung ist ein Nachweis der Sachkunde notwendig. Diese Prüfungen haben die Kammern an die Fachverbände des jeweiligen Gewerks delegiert.
Das Basiswissen für Sachverständige ist der erste Baustein in der Seminarreihe zur Sachverständigenausbildung. Der Anwärter wird in die Grundlagen des Sachverständigenwesens eingeführt und erfährt welche Ansprüche die Prüfung stellt.
Der Baustein 2 „Das gerichtsfähige Gutachten“ folgt am 16.04.2026.
Die Seminarreihe unterstützt die Vorbereitung auf den Sachverständigen-Eignungstest, der im Regelfall einmal im Jahr stattfindet.
Die Fülle des Materials erfordert darüber hinaus unbedingt ein Eigenstudium. Nur so wird es gelingen, sich die notwendige Sachkunde und Souveränität als Sachverständiger zu erarbeiten.
Nicht immer ist der Komplettaustausch von Fenstern bei einer Sanierung sinnvoll. Die fachgerechte Überholung und Reparatur ist hier oft eine nachhaltige und kostengünstigere Alternative. Bei dieser Gelegenheit lässt sich mit vertretbarem Aufwand eine wirksame Einbruchhemmung nachrüsten. Ihr Kunde behält ein klares Fensterdesign – ohne störende „Aufschraub-Produkte“ – und Sie verbessern mit dem Einbruchschutz auch gleich den Bedienkomfort. So steigt der Wert der Fenster und die Nachrüstung zahlt sich doppelt aus.
In Zusammenarbeit mit der Firma SIEGENIA-AUBI werden sämtliche relevanten Tätigkeiten praxisnah demonstriert – von der Diagnose typischer Schadensbilder über die Auswahl geeigneter herstellerübergreifende Ersatz- und Nachrüstteile bis hin zur fachgerechten Umsetzung vor Ort. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden wertvolle Hinweise zu kalkulierbaren Bauteilpreisen sowie zu schnellen und zuverlässigen Liefermöglichkeiten.
Das Seminar unterstützt Betriebe dabei, ein wirtschaftlich attraktives Reparaturangebot zu etablieren, das sowohl den steigenden Kundenbedürfnissen als auch modernen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Service gerecht wird. Zusätzlich ergibt sich hieraus eine attraktive Möglichkeit zur Kundengewinnung und Kundenbindung.
Schreinereibetriebe können sich im Adressennachweis „Errichterfirmen Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes (LKA) eintragen lassen. Die Beratungsstellen der Polizei empfehlen diese Betriebe bevorzugt als ausgebildete Fachunternehmen zur Nachrüstung von Einbruchschutzelementen. Die Aufnahme in die „Errichterliste“ ist an eine Grundschulung gebunden, die alle 4 Jahre durch einen verpflichtenden Fortbildungslehrgang aufgefrischt wird. An diesem muss der handwerkliche Betriebsleiter, der die Grundschulung absolviert hat, teilnehmen.
Für Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft Gebäudesicherheit ist die Eintragung und der Verbleib in der Errichterliste Grundvoraussetzung für ihre Mitgliedschaft.
Die Schreinerakademie Bayern ist anerkannter Schulungsanbieter für die Fortbildungsschulungen. Das Seminar entspricht den Anforderungen des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Eine der grundlegenden Sachverständigenleistungen ist die Gutachtenerstellung. Wie ein Gutachten formal und inhaltlich gestaltet werden muss, ist nicht zwingend vorgegeben. Allerdings gibt es einige Grundregeln, die beachtet werden müssen. Entscheidend für einen Gutachter ist, sein Fachwissen umfassend einzusetzen und die Sachverhalte und Schlussfolgerungen systematisch und professionell darzustellen. Nur so kann ein aussagekräftiges Gutachten vorgelegt werden. Dies ist auch von besonderer Bedeutung hinsichtlich der Haftung des Gutachters und einem möglichen Verlust der Vergütung.
Nur wer die Grundregeln beherrscht wird sich später dauerhaft bei Gericht positionieren können.
Das Seminar bietet eine Einführung in die Techniken und Grundsätze der Gutachtenerstellung. Im ersten Teil wird auf die Grundlagen der Tatsachenfeststellung bei der Ortsbesichtigung eingegangen, im zweiten Teil der grundsätzliche Aufbau und Inhalt eines Gutachtens behandelt.
Vertieft wird das Tagesseminar durch Praxisbeispiele und Analysen bereits existierender Gutachten.
Am Ende des Seminars haben die Teilnehmer die Möglichkeit ein kurzes Gutachten in Heimarbeit anzufertigen. Dieses wird nach fristgerechter Abgabe korrigiert.
Die Seminarreihe unterstützt die Vorbereitung auf den Sachverständigen-Eignungstest, der im Regelfall einmal im Jahr stattfindet.
Die Fülle des Materials erfordert darüber hinaus unbedingt ein Eigenstudium. Nur so wird es gelingen, sich die notwendige Sachkunde und Souveränität als Sachverständiger zu erarbeiten.
Über Vorsorgemaßnahmen zur Einbruchhemmung informieren die polizeilichen Beratungsstellen die Bürger kostenfrei. Dabei wird vorwiegend die mechanische Sicherung von Fenstern und Türen vorgeschlagen sowie dem Bürger eine Unternehmensliste mit Fachbetrieben ausgehändigt. Diese „Errichter mechanischer Sicherungseinrichtungen“ müssen zur Aufnahme in die Liste verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im Pflichtenkatalog der Kriminalpolizei aufgeführt sind. Der Handwerker muss in die Handwerksrolle eingetragen sein und an einer vom LKA anerkannten Grundschulung teilnehmen. Der FSH Bayern ist ein vom LKA zugelassener Anbieter dieser Errichterschulung. In ihr werden die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Errichterliste dargestellt. Ein Polizeivertreter erläutert die Beratungspraxis und Studien zur Einbruchsicherheit. Anhand von Beispielen des Täterverhaltens werden Schwachstellen am Objekt aufgezeigt. Weitere Themen sind Normen und Prüfanforderungen an einbruchhemmende Bauteile sowie an Beschläge für sicherungstechnische Nachrüstungen von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen, insbesondere in Hinblick auf aufschraubbare Nachrüstprodukte. Ein praktischer Einbruchversuch an RC2-Fenstern zeigt die Wirkungsweise von Nachrüstprodukten.
Grundsätzlich kann jeder an dieser Schulung teilnehmen. Um jedoch die Eintragung in die Errichterliste zu erlangen, muss unbedingt der in die Handwerksrolle eingetragene handwerkliche Betriebsleiter diese Schulung besuchen.
Das Wissen um das Öffnen von Türen und Schlössern macht Spaß – aber man kann damit auch auf ehrliche Weise Geld verdienen und als Dienstleister am Markt agieren.
In diesem zweitägigen Seminar lernen Sie, wie sich unterschiedliche Türen und Schlösser unbeschadet öffnen lassen. Auch ausgefallene Techniken wie Picking oder Aufklopfen von Fenstern bei Fehlstellung des Griffes werden demonstriert. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die effektivsten Öffnungswerkzeuge und deren Anwendung.
Seminarschwerpunkte:
» Unverriegelte Türen
» Türen mit defektem Schloss
» Verriegelte Türen
» Kippfensteröffner „Genius“
» Aufklopfen von Fenstern bei Fehlstellung des Griffes
» Öffnen verschlossener Fenster mit der Glassägetechnik
» Preisgestaltung und rechtliche Grundlagen
Ein wesentlicher Bestandteil des Seminares sind die praktischen Übungen. Hier wird das erlernte Wissen über die zerstörenden und zerstörungsfreien Öffnungstechniken durch intensives Training vertieft.
Der Referent ist ein versierter Spezialist, dessen Wissen aus einer über 35-jährigen Öffnungspraxis beruht.
Sie haben das Seminar Öffnungstechniken für Türen und Schlösser besucht? Oft stößt man danach im täglichen Arbeitseinsatz an seine Grenzen. Das Öffnen ging im Seminar irgendwie einfacher.
Das Vertiefungsseminar hilft das praxiserprobte Wissen zu verfeinern. Außerdem sollen Fehler, die sich im täglichen Umgang eingeschlichen haben, eliminiert werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminares sind deshalb die praktischen Übungen. Hier wird das erlernte Wissen über die zerstörenden und zerstörungsfreien Öffnungstechniken durch intensives praktisches Training vertieft und gefestigt. Natürlich ist auch der Austausch untereinander, über die bisher gemachten Erfahrungen, bei diesem Seminar ein wichtiger Bestandteil.
Der Referent ist ein versierter Spezialist, dessen Wissen aus einer über 35-jährigen Öffnungspraxis beruht.
Voraussetzung zum Besuch dieses Vertiefungsseminars ist der Besuch der 2-tägigen Grundschulung und mindestens ein Jahr Arbeit in der Praxis. Der Besuch der Grundschulung muss nachgewiesen werden.
Schreinereibetriebe können sich im Adressennachweis „Errichterfirmen Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes (LKA) eintragen lassen. Die Beratungsstellen der Polizei empfehlen diese Betriebe bevorzugt als ausgebildete Fachunternehmen zur Nachrüstung von Einbruchschutzelementen. Die Aufnahme in die „Errichterliste“ ist an eine Grundschulung gebunden, die alle 4 Jahre durch einen verpflichtenden Fortbildungslehrgang aufgefrischt wird. An diesem muss der handwerkliche Betriebsleiter, der die Grundschulung absolviert hat, teilnehmen.
Für Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft Gebäudesicherheit ist die Eintragung und der Verbleib in der Errichterliste Grundvoraussetzung für ihre Mitgliedschaft.
Die Schreinerakademie Bayern ist anerkannter Schulungsanbieter für die Fortbildungsschulungen. Das Seminar entspricht den Anforderungen des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
| Titel | Termin | Seminarort | Gebühr pro Teilnehmer zzgl. MwSt. |
| Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Produktnorm Fenster und AußenTüren Basisinformation bei Innugsveranstaltung | Nach Absprache | Vor Ort in der Innung! | auf Anfrage |
| Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Umsetzung der WPK in Ihrem Betrieb. Hilfestellung bei der Einführung und Realisierung. | Nach Absprache | Bei Ihnen in der Werkstatt! | auf Anfrage |