Mit Wirkung zum 1. November 2014 hat sich der FSH Bayern mit der IG Metall auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Betrieblichen Altersversorgung verständigt. Die wesentliche Änderung zum bisherigen Tarifvertrag liegt in der Öffnung der Durchführungswege. Neben den bereits bestehenden Durchführungsweg über die UH - Unterstützungskasse des Handwerks e.V. tritt nun eine Direktversicherung als zweite mögliche Variante. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Modell entwickelt und tarifvertraglich geregelt, das die Möglichkeit schafft, regelmäßig auch "Überstunden-Vergütungen" in die betriebliche Altersversorgung einzubringen.
Verbandsempfehlung für Anbieter der DV
Mit dem neuen Tarifvertrag wird die Möglichkeit eröffnet, eine betriebliche Altersversorgung nun auch über eine Direktversicherung aufzubauen. Im Gegensatz zur UH - Unterstützungskasse für das Handwerk e.V. hat sich der Ausschuss für Tarif- und Sozialpolitik dagegen ausgesprochen, einen bestimmten Anbieter einer Direktversicherung im Tarifvertrag vorzugeben. Stattdessen werden für die Direktversicherung vom FSH Bayern ausdrücklich zwei Versicherungsgesellschaften mit speziellen Direktversicherungstarifen empfohlen. Dies sind die AXA Lebensversicherung AG und die Münchener Verein Versicherungsgruppe. Diese beiden Anbieter wurden in einem durch den FSH Bayern unter Beteiligung eines externen fachkundigen Beraters durchgeführten umfangreichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Neben der Höhe der garantierten Leistungen der Rentenversicherungen stand dabei auch die Flexibilität der Tarife zur Einbringung der Überstundenvergütungen im Vordergrund.
Über die Helmsauer & Preuß GmbH erhalten Sie Informationen zur Direktversicherung der AXA Lebensversicherung AG und zur UH - Unterstützungskasse für das Handwerk. Mehr erfahren Sie unter www.helmsauer-preuss.de/gewerbe-firmen/schreiner-rente/
Informationen zur Direktversicherung über die Münchener Verein Versicherungsgruppe finden Sie unter www.schreinerrente.de
Kombination mit UH
Parallel dazu bleibt der bisherige Durchführungsweg über die UH - Unterstützungskasse unverändert bestehen, sodass bei laufenden Verträgen kein Handlungsbedarf existiert und ggf. beide Durchführungswege je nach den persönlichen und betrieblichen Gegebenheit auch miteinander kombiniert werden können.
Informationen im Internet und per Post
Weitere Informationen zu dem neuen Tarifvertrag Betriebliche Altersversorgung sind auf der Website des Verbands hier im geschützten Mitgliederbereich zu finden. Außerdem wurden der neue Tarifvertrag und ein umfangreiches Merkblatt, in dem zahlreiche Einzelfragen erläutert werden, den Innungsbetrieben per Post zugesandt. Mit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags tritt der bisherige Tarifvertrag Betriebliche Altersversorgung außer Kraft.