Die Ausbildungsordnung ist die vom Wirtschaftsministerium erlassene offizielle Grundlage für die Ausbildung. Darin wird geregelt, wie die Ausbildung abläuft - zum Beispiel wann die Zwischen- und Gesellenprüfung stattfindet. Ebenso wird festgelegt, aus welchen Bereichen die Prüfungsaufgaben abgeleitet werden sollen. Darüber hinaus findet man hier auch alle Inhalte, welche im Rahmen der Ausbildung erlernt werden müssen.
Der Erlass von Ausbildungsordnungen im Handwerk ist nach § 25 Abs. 1 Handwerksordnung geregelt. Ausbildungsordnungen sind als Rechtsverordnung allgemein verbindlich, was bedeutet, dass eine Ausbildung zum Schreiner/Tischler zur Schreinerin/Tischlerin nur nach den Vorgaben der Verordnung erfolgen darf.
Die Arbeitgebervertretung, die Arbeitnehmervertretung, Ministerien (Kultus, Wirtschaft, Bildung), Vertreter des dualen Partners Berufsschule, Spitzenorganisationen und das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Ausbildungsordnungen richten sich an alle an der Berufsausbildung Beteiligten, insbesondere an den Ausbildenden, den Ausbilder, den Lehrling und die zuständige Stelle (Handwerkskammer).
Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan der Berufsschule sind im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt. Da das Ausbildungsgeschehen im Betrieb maßgeblich von den vorhandenen Aufträgen abhängt, ist die vorstehende Abstimmung eher theoretischer Natur.
Zur Ausbildungsordnung gehört auch der Ausbildungsrahmenplan mit den detaillierten Ausbildungsinhalten.