09.12.2014

Lobbyarbeit: Fahrpersonalverordnung


Das EU-Parlament hat die Ausweitung der 50 km-Umkreisregelung auf 100 km im Frühjahr beschlossen und den 1. März 2015 als Datum für das endgültige Inkrafttreten der Neuregelung bestimmt. Verstöße gegen die alte Regelung werden ab sofort von der bayerischen Polizei nicht mehr verfolgt. Ein entsprechendes Schreiben des bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, können Sie sich hier herunterladen und als Ausdruck in den betrieblichen Fahrzeugen mitführen.