09.12.2014

Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“

Staatliche Förderung für Schreinerkunden

Anklicken zum Vergrößern

Barriere reduzierende Umbaumaßnahmen in Privathäusern werden seit dem 1. Oktober 2014 von der KfW-Bank auch durch einen Investitionszuschuss gefördert. Für private Wohneigentümer und Mieter lohnt sich dieser Zuschuss vorallem bei einzelnen Umbaumaßnahmen. Das KfW Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss"(Programmnummer 455) ist für private Kunden von Schreinerbetrieben interessant. Der Zuschuss kommt für Barriere reduzierende Umbaumaßnahmen in selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten in Betracht. Auch Mieter können bei Zustimmung des Vermieters förderfähige Umbaumaßnahmen durchführen. Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in bestehenden Wohnungen, durch die Barrieren reduziert werden und sich die Sicherheit erhöht. Die KfW hat dazu sieben Förderbereiche definiert. Diese Förderbereiche untergliedern sich wiederum in Einzelmaßnahmen, die einzeln oder in Kombination mit anderen umgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel breitere Türöffnungen zum Gebäude- bzw. Wohnungszugang, breitere Innentüröffnungen oder Barriere reduzierende Umbaumaßnahmen bei Treppenanlagen. Diese drei Bereiche sind typische Schreinerleistungen. Technische Mindestanforderungen
In eigens definierten technischen Mindestanforderungen legt die KfW Standards für die Einzelmaßnahmen fest. Für eine Förderung ist die Einhaltung dieser Werte zwingend erforderlich. Haus- und Wohnungseingangstüren müssen u.a. eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m erreichen. Bei Innentüren muss diese z. B. auf mindestens 0,80 m erweitert werden. Bei Treppen sind u.a. über alle Geschosse nicht unterbrochene beidseitige Handläufe gefordert. Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Durchführung einzelner Maßnahmen aus von der KfW definierten Förderbereichen beträgt der Zuschuss 8 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Erfolgt der Umbau entsprechend dem Standard Altersgerechtes Haus (Umsetzung Förderbereiche 1 bis 6), liegt der Zuschuss bei 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Die förderfähigen Investitionskosten, zu denen auch die Beratungs- und Planungsleistungen zählen, liegen so bei maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt. Bei einer Zuschusshöhe von 8 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen errechnet sich damit ein Mindestbetrag für die Investitionssumme von 3.750 EUR. Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens durch den Auftraggeber der durchzuführenden Maßnahmen direkt bei der KfW-Bank postalisch zu stellen. Das Antragsformular hat die Nummer 600 000 3280 und kann unter www.kfw.de/455 heruntergeladen werden. Als Nachweis für die Vorhabensdurchführung hat der durchführende Fachunternehmer (Schreiner) bei Einzelmaßnahmen nach deren Abschluss die Einhaltung der Anforderungen zu bestätigen. Ein Sachverständiger ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich.