Corona-Virus

Auswirkungen auf das Schreinerhandwerk


Derzeit hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Auch für das bayerische Schreinerhandwerk ergeben sich umfangreiche Problemstellungen. Aufgrund der Dringlichkeit stellt der FSH Bayern hierzu aktuelle Informationen bereit.

Newsfeed zur Corona-Krise

Zu den aktuellen Meldungen

Downloads und Merkblätter

Direkt zur Download-Sammlung

Meldungen zur Corona-Krise

25.11.2021

3G-Regelung für Beschäftigte – Vorlagen zur Dokumentation (PDF- und Excel-Dateien)

 

In den letzten Tagen haben wir die Mitgliedsbetriebe über die Notwendigkeit und Umsetzung der neuen 3G-Rgelung für Beschäftigte informiert, die durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene eingeführt wurde. In Ergänzung dazu sind dieser E-Mail zwei Vorlagen zur Dokumentation des jeweiligen 3G-Status der Mitarbeiter beigefügt. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, in welcher Form die Erfüllung der 3G-Kriterien zur erfolgen hat. Zur einfacheren Anwendung unterscheiden wir daher zwischen zwei Fällen:

 

Nachweis des Geimpft-/Genesenenstatus

  • Der Status „geimpft“ oder „genesen“ ist nur einmalig nachzuweisen und muss anschließend nicht mehr täglich kontrolliert werden. Daher schlagen wir vor, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Status nachweisen, gesondert zu erfassen.
  • Bei Genesenen muss dabei ausdrücklich vermerkt werden, wie lange dieser Status nach dem Zertifikat gilt, da er anschließend nicht mehr angewandt werden kann.
  • Bei Geimpften muss nur „abgehakt“ werden, dass das entsprechende Zertifikat vorgelegt wurde. Wir empfehlen dennoch, auch den Termin der letzten Impfung zu vermerken. Dies ist zwar derzeit freiwillig und nicht vorgeschrieben, jedoch ist damit zu rechnen, dass zukünftig auch die Geltung des Kriterium „Geimpft“ zeitlich befristet wird. In diesem Fall kann dann die Gültigkeit der bestehenden Überprüfung unkompliziert überprüft werden, ohne dass sofort alle Impfzertifikate nochmals überprüft werden müssen.

Tagesdokumentation vorgelegter Testnachweise

  • Wird der Status Geimpft oder Genesen nicht nachgewiesen, muss der Arbeitnehmer täglich vor Betreten der Arbeitsstätte einen Testnachweis vorlegen oder vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Dies ist vom Unternehmen zu dokumentieren.
  • Damit die Dokumentation nicht zu komplex wird, empfehlen wir, die entsprechenden Aufzeichnungen für jeden Arbeitstag einzeln durchzuführen, da täglich die Überprüfung vom Arbeitgeber bzw. der von ihm beauftragten Person mit seiner Unterschrift bestätigt werden muss.
  • Wird ein externer Testnachweis vorgelegt, so reicht das bloße „Abhaken“.
  • Wird dagegen im Betrieb ein Test unter Aufsicht durchgeführt, ist das Datum und die Uhrzeit zu vermerken. Der Namen der getesteten Person ergibt sich dabei ebenso aus dem Formular, wie der Name der aufsichtsführenden Person, das diese das Dokument zu unterzeichnen hat. Um Missverständnisse im Rahmen von möglichen Kontrollen zu vermeiden, empfehlen wir, die Unterschrift in jeder Zeile (für jeden Mitarbeiter) zu leisten.
  • Der durchgeführte Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Insofern kann er z.B. auch am Abend vor dem nächsten Arbeitstag durchgeführt werden. Insofern kann für den Test unter Aufsicht der im Formular eingetragene Vermerk „Datum/Uhrzeit“ vom Datum des Arbeitstags abweichen. Allerdings ist für alle Testnachweise zwingend die vorgegebene Frist zu beachten.

Die Vorlagen als PDF- sowie Excel-Datei können Sie hier im geschützten Downloadbereich.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #81 | Corona-Virus – Mitarbeiter Geimpft/-Genesenenstatus Dokumentation | Stand 25.11.202
Dokument #82 | Corona-Virus – Mitarbeiter Testbestätigung Dokumentation | Stand 25.11.2021

zu den Downloads

09.11.2021

Krankenhausampel auf ROT: Merkblatt zur 3G-Regel für Mitarbeiter

Aufgrund der weiter stark gestiegenen Auslastung der Intensivbetten durch Corona-Patienten hat gestern das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Stufe ROT der Krankenhausampel festgestellt. Dementsprechend sind heute verschärfte Regelungen zum Hygieneschutz in Kraft getreten. Für die Betriebe sicherlich am gravierendsten ist die Einführung der 3G-Regel für Mitarbeiter.

Aus der Einführung der 3G-Regel für Mitarbeiter ergeben sich zahlreiche Problem- und Fragestellungen, die zum Teil auch noch nicht endgültig geklärt sind. Um den Betrieben jedoch in dieser schwierigen Situation eine Hilfestellung an die Hand zu geben, hat der FSH Bayern ein Merkblatt erstellt, in dem die wichtigsten Fragestellungen nach dem heutigen Stand zusammengefasst sind. Das Merkblatt (#80 Corona-Virus: Krankenhausampel ROT – 3G für Beschäftigte | Stand 09.11.2021) steht für Sie zum Download bereit.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #80 | Corona-Virus – Krankenhausampel ROT – 3G für Beschäftigte | Stand 09.11.2021

zu den Downloads

23.06.2021

Handlungsempfehlung zu Materialpreissteigerungen und Lieferverzögerungen

In Anbetracht der aktuell teilweise enormen Materialpreissteigerungen und Lieferverzögerungen hat der FSH Bayern unter Beteiligung einiger anderer Landesinnungsverbände ein Merkblatt (#79 | Corona-Virus – Materialpreissteigerungen und Lieferverzögerungen | Stand 21.06.2021) für seine Mitgliedsbetriebe erstellt. Dieses soll als Information dienen sowie Handlungsempfehlungen zur derzeitigen Situation geben.

Kapitel 5 | Werkvertragsrecht 
Dokument #79 | Corona-Virus – Materialpreissteigerung und Lieferverzögerungen | Stand 21.06.2021

zu den Downloads

08.04.2021

Mögliche Testverfahren und notwendige Dokumentation

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten zur Durchführung von regelmäßigen Tests:

  1. Antigen-Schnelltests durch Fachpersonal
    Es können mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests externe Stellen (Arzt, Apotheke, Testzentrum) beauftragt werden. Alternativ kann auch ein eigener Mitarbeiter entsprechend geschult werden, der dann vor Ort die Tests durchführt. Die Kosten sind dabei vom Arbeitgeber zu tragen. Zu dieser Möglichkeit ist auch der Anspruch jedes bayerischen Bürgers/jeder Bürgerin zu zählen, einmal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen. Dabei sollte jedoch vorab unbedingt ein entsprechender Termin vereinbart werden. Empfehlenswert ist dabei auch eine Dokumentation des Ergebnisses. 
  2. Selbsttests
    Alternativ können die Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Selbsttests anbieten. Diese sind unkompliziert und können selbständig auch zuhause durchgeführt werden. Die Kosten für die Testkits trägt ebenfalls das Unternehmen. Auch hier ist ein Mindestmaß an Dokumentation zu empfehlen, da im Zweifel ein Nachweis über die Testdurchführung zu erbringen sein wird. Dazu hat der FSH Bayern ein Musterformular erstellt und als Download zur Verfügung gestellt. Damit wird einerseits die Abgabe der Tests an den jeweiligen Mitarbeiter bestätigt und andererseits dem Mitarbeiter auch die notwendigen Anweisungen im Falle eines positiven Testergebnisses vermittelt. Der Text kann auch auf das Briefpapier des Unternehmens übernommen werden. Dazu steht die Mustervorlage zusätzlich auch als Word-Datei zum Download zur Verfügung.

Selbsttests kaufen:
Rabatt für Mitgliedsbetriebe, mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #78 | Corona-Virus – Selbsttest – Mustervorlage | Stand 08.04.2021

zu den Downloads

08.03.2021

Musterformular Kontaktnachverfolgung

Ladengeschäfte müssen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 die Kontaktdaten der Kunden erheben, um im Falle des nachträglichen Bekanntwerdens einer Corona-Infektion eine schnelle und einfache Informationsweitergabe an die zuständige Behörde zu gewährleisten. Der FSH Bayern hat ein Muster-Kontaktformular erstellt. Diese Mustervorlage steht als Word-Datei zum Download zur Verfügung (#77 Corona-Virus: Kontaktnachverfolgung – Mustervorlage).

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #77 | Corona-Virus – Kontaktnachverfolgung – Musterformular | Stand 08.03.2021

zu den Downloads

04.03.2021

Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung

Die Geltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis Freitag, 30.04.2021 verlängert. Die Regelungen zur Kontaktreduktion im Betrieb, zum Mund-und-Nasenschutz sowie zum Angebot einer „Home-Office-Tätigkeit“ gelten also unverändert fort. Hierzu verweisen wir auf unsere E-Mail vom 26.01.2021. Vor dem Hintergrund der Verlängerung der Geltungsdauer der Arbeitsschutzverordnung hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Handlungshilfen aktualisiert.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #34
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Betriebe | Stand 04.03.2021
Dokument #35
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Baustellen | Stand 04.03.2021
Dokument #39
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Maschinenbedienung | Stand 04.03.2021
Dokument #62
| Corona-Virus – BGHM – Allgemeine Hygienemaßnahmen | Stand 04.03.2021
Dokument #63
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Lüftungstechnische Maßnahmen | Stand 04.03.2021
Dokument #64
| Corona-Virus – BGHM – Zusatzinformationen Lüftungsverhalten | Stand 04.03.2021
Dokument #65 | Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Psychische Belastung | Stand 04.03.2021
Dokument #76 | Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Einsatz Luftreiniger | Stand: 04.03.2021

zu den Downloads

26.02.2021

Aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert die Vorgaben für den Arbeitsschutz zu Zeiten der Corona-Pandemie. Nun wurde vom Bundesarbeitsministerium eine aktualisierte Fassung veröffentlicht. Die neue Arbeitsschutzregel steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Wesentliche Änderungen wurden dabei nicht vorgenommen. Es wurde jedoch explizit aufgenommen, dass bei Arbeitsabläufen auf Baustellen bei fehlender Trinkwasserversorgung mit Wasser gefüllte Behälter (z.B. Tanks, Kanister) zur Verfügung zu stellen. Dabei muss das Wasser Trinkwasserqualität aufweisen. Daneben wurden Vorgaben zu Höhen und zur Reinigung von Abtrennungen sowie Lüftungsvorschriften konkretisiert bzw. geändert. Es ist zu erwarten, dass die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) kurzfristig aktualisierte Handlungshilfen veröffentlichen wird. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie zeitnah darüber detailliert informieren.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #75 | Corona-Virus – BAMS – SAR-CoV-2-Arbeitsschutzregel | Stand: 22.02.2021

zu den Downloads

26.01.2021

Montagetätigkeiten und Kundendienste

Bei Montagetätigkeiten und gemeinsamen Dienstfahrten sind die Vorschriften entsprechend anzuwenden. Daher sind FFP2-Masken oder medizinische Gesichtsmasken zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Um die notwendigen Hygienemaßnahme auf Baustellen und Montageorten besser umsetzen zu können, empfiehlt es sich, ggf. (vorab) den Kunden darüber zu informieren. Der FSH Bayern hat hierfür eine Musterinformation für Kunden erstellt.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #73 | Corona-Virus – Home-Office | Stand 12.02.2021
Dokument #74 | Corona-Virus – Mobiles Arbeiten - Mustervorlage | Stand 12.02.2021

zu den Downloads

12.02.2021

Merkblatt Vorübergehende Tätigkeit außerhalb des Betriebs

Durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 werden Arbeitgeber, bisher befristet bis zum 15. März 2021, dazu verpflichtet, im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Arbeitnehmern anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Zur befristeten Tätigkeit außerhalb des Betriebs hat der FSH Bayern ein neues Merkblatt erstellt, das auch eine Mustervorlage für eine entsprechende Vereinbarung enthält.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #72 | Corona-Virus – Kundenhinweis Montage | Stand: 26.01.2021

zu den Downloads

20.01.2021

Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld

Pandemiebedingt wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 erweitert. Neu ist hierbei vor allem, dass der Anspruch nicht nur bei Erkrankung eines betreuungsbedürftigen Kindes, sondern unter anderem auch bei Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen greifen kann. Der FSH Bayern hat für seine Mitgliedsbetriebe ein Merkblatt zu diesem Thema erstellt.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #71 | Corona-Virus – Kinderkrankengeld | Stand 20.01.2021

zu den Downloads

24.11.2020

Dokumentation der Betriebsabläufe in Corona-Zeiten

Seit Beginn der Corona-Pandemie müssen sich die Unternehmen mit völlig neuen behördlichen Auflagen auseinandersetzen. Außerdem können sich die Corona-bedingten Einschränkungen gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf die Chancen zur Erzielung von Einnahmen einerseits und auf die betriebliche Kostenstruktur andererseits auswirken. Im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung kann es daher leicht zu „Auffälligkeiten“ und entsprechende Nachfragen durch die Finanzverwaltung kommen. Ob eine Aufklärung dann noch nach Jahren gelingt, erscheint zumindest aufgrund der ständigen Veränderungen fraglich. Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkung hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb? Die freiwillige Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“ kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, die betrieblichen Angaben zu erläutern, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Mustervorlage für eine solche „Corona-Dokumentation“ erstellt. Aufbau und Inhalt einer derartigen Dokumentation unterliegen keinen Vorgaben. Das bereitgestellte Muster, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Unternehmensverhältnisse angepasst werden. Bei der Anfertigung der Dokumentation sollte daher die Hilfe des Steuerberaters herangezogen werden.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #70 | Corona-Virus – ZDH Corona Dokumentation | Stand 10.11.2020

zu den Downloads

06.11.2020

Aktualisiertes Schutz- und Hygienekonzept

Gemäß den aktuellen Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, es schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Dies betrifft z.B. auch die Ausstellungsräume der Schreinereien. Als Hilfestellung für die Mitgliedsbetriebe hat der FSH Bayern dazu die bereits vorhandene Mustervorlage aktualisiert.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #69 | Corona-Virus – Schutz- und Hygienekonzept | Stand: 06.11.2020

zu den Downloads

06.11.2020

Erleichterungen für Kurzarbeit – Regelungen 2021

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die im Frühjahr 2020 eingeführten Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld teilweise verlängert. Der FSH Bayern hat dazu ein neues Informationsblatt erstellt. In dieser Kurzinformation werden die wesentlichen Punkte der erleichterten Umsetzung der Kurzarbeit, die auch im kommenden Jahr gelten, dargestellt.

Kapitel 3 | Kurzarbeit 
Dokument #68 | Corona-Virus – Kurzarbeit 2021 | Stand 06.11.2020

zu den Downloads

06.11.2020

 

Vergütung im Falle von Quarantäneanordnungen oder sonstigen Verdachtsfällen

Durch die Corona-Pandemie kommt es vermehrt zu Arbeitnehmerausfällen, entweder durch behördliche Quarantäneanordnungen oder dem vorsorglichen Fernbleiben von der Arbeitsstelle bei Verdachtsfällen. Dies führt zu vergütungsrechtlichen Fragen, die der FSH Bayern im Rahmen einiger beispielhafter Fallkonstellationen in einem neuen Merkblatt zusammengefasst hat.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #67 | Corona-Virus – Vergütung Quarantäne | Stand 06.11.2020

zu den Downloads

31.08.2020

Informationsschreiben für Arbeitnehmer zur Urlaubsrückkehr

Der FSH Bayern hat eine Musterformulierung für ein Informationsschreiben zum Thema Reiserückkehr entworfen, das Mitgliedsbetriebe – entsprechend individualisiert – Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können. Hierin werden Arbeitnehmer auf mögliche Konsequenzen bei der Einreise in ein Risikogebiet aufmerksam gemacht. Die Vorlage steht den Betrieben als Word-Datei zum Download zur Verfügung, ist individuell anzupassen und auf das eigenen Geschäftspapier zu übernehmen.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #66 | Corona-Virus – Urlaubsrückkehr – Information – Mitarbeiter | Stand 20.05.2021

zu den Downloads

31.08.2020

Detailfragen zur Ausbildungsprämie

Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ haben sich hinsichtlich der Antragstellung inzwischen Detailfragen ergeben, die nun durch eine Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) geklärt werden konnten. Demnach sind bei der Berechnung des Durchschnitts der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den letzten drei Vorjahren Bruchteile weder auf- noch abzurunden („auf ganze Köpfe“). Dies kann den Betrieben je nach Fallkonstellation entweder zum Vor- oder Nachteil gereichen. Wichtig ist auch, dass für die drei Vorjahre (2017-2019) jeweils nur die im jeweiligen Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zählen. Ausbildungsverhältnisse, die bereits länger bestehen (beispielsweise 3. Lehrjahr in demselben Ausbildungsbetrieb), werden somit nicht in die Ermittlung des Durchschnitts miteinbezogen. Außerdem gilt: Wurde das Unternehmen im Jahr 2020 neu gegründet, so muss im Hinblick auf die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeit eingeführt worden sein. Ein möglicher Umsatzrückgang führt dagegen allein nicht zu einem Anspruch auf Förderung. Grundsätzlich wird empfohlen, im Zweifel einen Antrag unter wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben zu stellen. Die BA prüft dann die Anträge und trifft anschließend eine Entscheidung. Die Bundesagentur hat in diesem Zusammenhang FAQs zu häufig gestellten Fragen (Stand: 05.08.2020) veröffentlicht.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #60 | Corona-Virus – BA-FAQ zur Ausbildungsprämie | Stand: 05.08.2020

zu den Downloads

31.08.2020

Neue und aktualisierte Regelungen und Informationen zum Arbeitsschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwischenzeitlich die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht, die Konkretisierungen des Arbeitsschutzes enthält und Arbeitgebern einen rechtssicheren Umgang mit der Corona-Pandemie in ihrem Unternehmen ermöglicht. Sie konkretisiert den Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Bei Anwendung der Arbeitsschutzregel dürfen Arbeitgeber darauf vertrauen, rechtssicher vorzugehen. Will der Arbeitgeber auf andere Art und Weise agieren, so muss er gewährleisten können, dass dadurch mindestens derselbe Gesundheitsschutz erzielt wird. In diesem Zusammenhang stellt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Handlungshilfen und weitere Informationen bereit, die die branchenspezifische Umsetzung der allgemeinen Arbeitsschutzregeln erleichtern. So kann u.a. die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Corona-Pandemie entsprechend erweitert werden. Neben den allgemeinen Hygienehinweisen und generelle Handlungshilfen für den Betrieb sowie die Bau- und Montagestelle hat die BGHM auch speziellere Handlungshilfen für das lüftungstechnische Verhalten, die Maschinenbedienung und psychische Belastungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Der FSH Bayern stellt den Mitgliedsbetrieben eine Auswahl dieser Unterlagen im Downloadbereich zur Verfügung.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #34
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Betriebe | Stand: 13.05.2020
Dokument #35
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Baustellen | Stand: 13.05.2020
Dokument #39
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Maschinenbedienung | Stand: 29.05.2020
Dokument #62
| Corona-Virus – BGHM – Allgemeine Hygienemaßnahmen | Stand: 25.05.2020
Dokument #63
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Lüftungstechnische Maßnahmen | Stand: 25.08.2020
Dokument #64
| Corona-Virus – BGHM – Zusatzinformationen Lüftungsverhalten | Stand: 25.08.2020
Dokument #65
| Corona-Virus – BGHM-Handlungshilfe – Psychische Belastung | Stand: 12.05.2020

zu den Downloads

14.08.2020

Leitfaden zur Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

Aktuell beschäftigen sich viele Mitgliedsbetriebe mit der Frage, wie im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie mit Arbeitnehmern umzugehen ist, die von einer Urlaubsreise zurückkehren. Maßgeblich ist dabei, ob das Reisegebiet vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Liste der Risikogebiete ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat einen Leitfaden zum Thema „Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona“ erstellt, der Antworten zu den wesentlichen Problemen, beispielsweise dem Bestehen eines Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Aufenthalts in einem Risikogebiet, der Testpflicht und Auswirkungen von Quarantäneverpflichtungen, gibt.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #57
| Corona-Virus – Online-Beschlussfassung Innung
Dokument #58
| Corona-Virus – DHKT-Info Virtuelle Gremiensitzungen

zu den Downloads

03.08.2020

„Ausbildungsprämie“: Antragstellung möglich

Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht und ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Ab heute stehen unter diesem Link der Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Antragsdokumente online zur Verfügung. Der unterzeichnete Antrag ist schriftlich, eingescannt als Datei per E-Mail oder − soweit seitens der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt − in Form eines Dokumentenuploads bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Auch die erforderlichen Unterlagen, die von der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben werden, müssen beigefügt werden. Die Voraussetzungen, die ein Ausbildungsbetrieb aufweisen muss, um eine entsprechende Prämie beantragen zu können, finden Sie in dem aktuellen MASSSTAB Ausgabe 3 Juli / August 2020 (Seiten 20-22), der bereits jetzt hier online verfügbar ist und Ihnen in wenigen Tagen auch postalisch zugestellt wird.  

03.08.2020

Innungsversammlung: Möglichkeit zur Online-Beschlussfassung

In Zeiten der Corona-Krise überlegen viele Schreinerinnungen, wie sie den alltäglichen Betrieb trotz Kontaktbeschränkungen weiterhin aufrechterhalten können. Eine Lösung bietet die Möglichkeit der Online-Abstimmung, die nun auch speziell für Handwerksorganisation in der Handwerksordnung geregelt wurde. Der FSH Bayern hat dazu ein neues Informationsblatt erstellt. In dieser Kurzinformation wird auf eine ausführliche Handreichung des Deutschen Handwerkskammertags verwiesen. Beide Schriftstücke stehen zum Download zur Verfügung.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #57
| Corona-Virus – Online-Beschlussfassung Innung
Dokument #58
| Corona-Virus – DHKT-Info Virtuelle Gremiensitzungen

zu den Downloads

17.07.2020

Überbrückungshilfe: Antragstellung möglich

Zur Abmilderung der Belastungen der Corona-Krise können besonders schwer betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inzwischen die sog. Überbrückungshilfe Corona in Anspruch nehmen. Dieses Programm ersetzt die bisherige Soforthilfe. Fördermittel können seit 10. Juli 2020 beantragt werden, Auszahlungen sollen ab dem 24. Juli 2020 beginnen. Anträge können ausschließlich über den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gestellt werden und sind an die IHK für München und Oberbayern zu richten. Detaillierte Informationen mit den wesentlichen Sachverhalten sind auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter diesem Link zu finden. Der FSH Bayern stellt dazu auch ein neues Informationsblatt zur Verfügung.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #56 | Corona-Virus – Überbrückungshilfe_KMU

zu den Downloads

02.07.2020

Aktualisiertes Merkblatt zum Mutterschutz in der Corona-Krise

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS) hat ein aktualisiertes Informationsblatt zum Mutterschutz während der Corona-Krise veröffentlicht. Demnach sind die aktuellen Lockerungen der zahlenmäßigen Kontaktbeschränkungen bei der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfung eines betrieblichen Beschäftigungsverbots zu berücksichtigen, so dass eine Anpassung der beruflichen Kontakte für schwangere Frauen möglich wird. Das aktualisierte Informationsschreiben des StMAS finden Sie unter diesem Link. In diesem Zusammenhang hat auch der FSH Bayern sein Merkblatt zu dieser Thematik aktualisiert.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #55 | Corona-Virus – Mutterschutz – Aktualisierung

zu den Downloads

30.06.2020

Reduzierte Umsatzsteuer von 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird die Umsatzsteuer von 19% auf 16% (Regelsatz) bzw. von 7% auf 5% (ermäßigter Umsatzsteuersatz) reduziert. Dies hat der Bundestag und der Bundesrat am 29. Juni 2020 beschlossen. Für die Anwendung des Steuersatzes ist es unerheblich, wann ein Vertrag geschlossen wurde, wann eine Rechnung geschrieben bzw. bezahlt wurde oder ob eine Steuerschuldumkehr (§ 13b UStG) vorliegt. Stattdessen ist der Leistungszeitpunkt entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes. Das ist bei Werklieferungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes der Tag der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem fertigen Werk, in der Regel die Übergabe und Abnahme des Werks. Weitere Details und Beispiele zur Abrechnung und Abgrenzung der erbrachten Leistungen und des dabei anzusetzenden Umsatzsteuersatzes enthält das neue Informationsblatt der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der auch der FSH Bayern über den Bundesverband angehört.

In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es unserem Verband gesetzlich untersagt ist, im Bereich der Steuerberatung tätig zu werden. Daher sollte auf jeden Fall bei offenen Fragestellungen der eigene Steuerberater kontaktiert werden.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen
Dokument #54 | Corona-Virus – Absenkung und Erhöhung der Umsatzsteuer

zu den Downloads

20.05.2020

Stundung Sozialversicherungsbeiträge: Update – ggf. neuen Antrag stellen – Musterformulierung

Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, wurden im März Erleichterungen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate März und April 2020 geschaffen. Nun ist auch die Möglichkeit geschaffen worden, darüber hinaus die Stundung für den Monat Mai 2020 zu beantragen. Allerdings wurde dazu eine Musterformulierung veröffentlicht, die dem Antrag (auch zur Verlängerung) zugrunde gelegt werden muss. Der Antrag kann per E-Mail bei der jeweils für den Beitragseinzug zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Ergänzend zum bisherigen Informationsblatt #22 vom 26.03.2020 hat der FSH Bayern eine Kurzinformation erstellt. Sie enthält neben aktuellen Erläuterungen auch die Musterformulierung für die Antragstellung.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #53 | Corona-Virus – Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen – Update 1

zu den Downloads

12.05.2020

Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen – Entschädigungsanspruch von Arbeitnehmern – Ergänzung 3

Nach wie vor sind aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Schulen und Betreuungseinrichtungen zumindest teilweise geschlossen und viele Kinder auf die häusliche Betreuung durch die Eltern angewiesen. Dadurch entstehen u.U. Entschädigungsansprüche für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der öffentlichen Hand. Diese muss jedoch zunächst der Arbeitgeber auszahlen und kann sie erst anschließend auf eigenen Antrag erstattet bekommen. In den letzten Wochen sind dazu zahlreiche Erläuterungen zur Umsetzung vom Bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlicht worden, die der FSH Bayern in einer weiteren Ergänzung des Informationsblatts zusammengefasst hat.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #52 | Corona-Virus – Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen – neuer Entschädigungsanspruch von Arbeitnehmern – Ergänzungsinformation 3

zu den Downloads

12.05.2020

Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen – arbeitsrechtliche Konsequenzen

Von der Schließung der Schulen und Betreuungseinrichtungen sind nach wie vor zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch deren Arbeitgeber betroffen. Der FSH Bayern aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen sein Informationsblatt zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen dieser Einschränkungen erweitert und aktualisiert.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #51 | Corona-Virus – Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen

zu den Downloads

08.05.2020

Bayerische Innungsschreiner starten Medienkampagne

Im Zuge der Lockerungen und Wiedereröffnungen von Geschäften und Verkaufsflächen können nun auch viele Schreinereien in ihren Ausstellungen Kunden empfangen – selbstverständlich ohne dabei die vorgeschriebenen Hygieneregeln zu missachten. In ganz Bayern haben Schreinerbetriebe in den letzten Wochen soweit irgend möglich ihre Arbeit aufrecht erhalten und so Verantwortung für ihre Mitarbeiter, Auszubildenden, Geschäftspartner und nicht zuletzt ihre Kunden bewiesen. Gleichwohl ist die schrittweisen Lockerungen wichtige Etappen hin zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung unseres Handwerks. Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) nimmt dies zum Anlass, um mit einer gesonderten Kampagne selbstbewusst und augenzwinkernd auf die Angebote, die Leistungsfähigkeit und die Präsenz der Schreiner in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam zu machen.

"Wir sind da. Auch in Krisenzeiten.", lautet der Slogan unter dem mit aktuellen, frechen Sprüchen unser Handwerk wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden soll. In Kürze werden Radio-Spots in den Kanälen des Bayerischen Rundfunks laufen. Alle Innungsschreiner sind dazu eingeladen, sich sowohl in den sozialen Medien (Facebook: Schreiner Bayern, Instagram: schreiner_bayern) als auch mit Plakaten und Anzeigen an der Aktion zu beteiligen.

Alle Details im dazugehörigen Infoflyer und unter: www.schreiner.de/wir-sind-da

Kapitel 6 | Sonstige Informationen 
Dokument #50 | Corona-Kampagne WIR SIND DA – Infoflyer und Bestellformular

zu den Downloads

08.05.2020

Liquiditätshilfe: Spezieller steuerlicher Verlustrücktrag

Für Unternehmen, bei denen sich durch die Corona-Krise bereits ein erheblicher Verlust für das Jahr 2020 abzeichnet, bietet das Bundesfinanzministerium die Möglichkeit, diesen Verlust bereits jetzt geltend zu machen und auf das Jahr 2019 zurückzutragen. Dies wäre normalerweise erst mit der (rückwirkenden) Veranlagung für das Steuerjahr 2020 möglich, also i.d.R. im Jahr 2021. Durch den vorgezogenen Rücktrag werden die Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr neu berechnet und bereits zu viel geleistete Beträge zurückerstattet. Informationen dazu bietet das neue Informationsblatt des FSH Bayern.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung 
Dokument #49| Corona-Virus – Liquiditätshilfe – spezieller steuerlicher Verlustrücktrag

zu den Downloads

08.05.2020

Steuer- und beitragsfreie Sonderzahlungen für Beschäftigte

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aktuell die Möglichkeit konkretisiert, wonach Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei auszahlen können. Demnach ist es möglich, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu dieser Höhe steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zu gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steuerbefreiung. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt und können neben der hier aufgeführten Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Inzwischen hat das BMF einige offene Fragestellungen zu dieser Thematik konkretisiert. Der FSH Bayern hat dazu ein neues Informationsblatt zusammengestellt.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen 
Dokument #48 | Corona-Virus – Steuer- und abgabefreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter

zu den Downloads

07.05.2020

Aktualisierung der Einreise-Quarantäneverordnung – Ausnahmeregelung für Berufspendler – Update 2

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat aktuell klargestellt, dass die Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland nicht für Berufspendler gilt, die ihre Tätigkeit notwendigerweise vor Ort ausüben müssen. Dazu haben wir unsere Kurzinformation aktualisiert und ein Musterformular für die Bestätigung der Notwendigkeit der Anwesenheit vor Ort beigefügt.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen 
Dokument #36 | Corona-Virus – Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland

zu den Downloads

05.05.2020

LfA-Schnellkredit mit 100% Haftungsfreistellung für Betriebe bis 10 Mitarbeiter

Der Freistaat Bayern hat nun das neue Programm für LfA-Schnellkredite für Betriebe bis 10 Mitarbeiter konkretisiert, um Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu unterstützen. Inzwischen wurden die Details zum Antragsverfahren veröffentlicht und seit 05.05.2020 können entsprechende Darlehen von Betrieben bei ihrer Hausbank beantragt werden. Die Details dazu sind in diesem Informationsblatt zusammengefasst.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung 
Dokument #47 | Corona-Virus – Lfa-Schnellkredit für Betriebe bis 10 Mitarbeiter

zu den Downloads

05.05.2020

Absicherung von Forderungen – Warenkreditversicherung

Durch die Corona-Krise steigen die Risiken von Zahlungsausfällen erheblich. Zudem wird es durch die notwendige, zeitlich begrenzte Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung schwieriger, Bonitätsverschlechterungen einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund wird gerade für Großaufträge dringend empfohlen, eine Analyse der Auftraggeber- und Auftragsstruktur durchzuführen. Denn gerade bei Lieferketten reicht es aus, wenn einzelne große Beteiligte in Schwierigkeiten geraten, um einen Dominoeffekt auszulösen und alle Unternehmen der Kette zu gefährden. Auf dieser Grundlage sollte geprüft werden, ob es sinnvoll ist, eine Warenkreditversicherung zumindest für einzelne Aufträge bzw. Forderungen abzuschließen. Erläuterungen zu dieser Thematik sind in einem neuen Informationsblatt des FSH Bayern zusammengefasst.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung 
Dokument #46 | Corona-Virus – Forderungsabsicherung durch Warenkreditversicherung

zu den Downloads

23.04.2020

Hygieneplan für Betrieb, Montagen und Verkaufsräume: Neue Infos und Updates

Ab 27. April 2020 könne die Verkaufs- und Ausstellungsräume wieder geöffnet werden, soweit diese die Obergrenze von 800 m² nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es dafür weitere Voraussetzungen zu beachten. So muss z.B. ein Hygienekonzept erstellt werden. Dies betrifft jedoch nicht nur die Ausstellungsräume, sondern den gesamten Betrieb und Baustellen. Dazu wurde inzwischen vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) der sog. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard herausgegeben, der als Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beachten ist. Auf dieser Basis hat auch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Handlungshilfen aktualisiert und ergänzt. Sofern diese umgesetzt werden, gilt auch der Mindeststandard als erfüllt. Dazu hat der FSH Bayern ein neues Infoblatt zusammengestellt, das hier heruntergeladen werden kann. Damit verbunden sind zahlreiche weitere Unterlagen und Hilfen, die ebenfalls zur Verfügung stehen.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz 
Dokument #34 | Corona-Virus – BGHM Handlungshilfe für Betriebe
Dokument #35 | Corona-Virus – BGHM Handlungshilfe für Baustellen
Dokument #38 | Corona-Virus – Hygieneplan für Betrieb, Montagearbeiten und Verkaufsräume
Dokument #39 | Corona-Virus – BGHM Handlungshilfe für die Maschinenbedienung
Dokument #41 | Corona-Virus – DGUV Schutzmaßnahmen im Kundendienst
Dokument #42 | Corona-Virus – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Dokument #43 | Corona-Virus – Checkliste zum Hygienekonzept für Verkaufsräume
Dokument #44 | Corona-Virus – Aushang Hygienehinweise

zu den Downloads

Kapitel 6 | Sonstige Informationen 
Dokument #40 | Corona-Virus – Umgang mit Verstorbenen – Empfehlungen des RKI

zu den Downloads

20.04.2020

Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland – Update 1

Seit kurzem müssen sich Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben und unverzüglich die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Betroffen davon sind z.B. ausländische Mitarbeiter, die aus ihrem Heimatland einpendeln, oder Monteure, die eine Baustelle im Ausland betreuen und zurückkehren. Dazu hat der FSH Bayern die Kurzinformation aktualisiert und ergänzt.

Kapitel 6 | Sonstige Informationen 
Dokument #36 | Corona-Virus – Quarantäne bei Einreise

zu den Downloads

15.04.2020

Details zum KfW-Schnellkredit mit 100% Haftungsfreistellung für Betriebe über 10 Mitarbeiter

Die Bundesregierung hat ein neues Programm für KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt, um Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu unterstützen. Seit 15.04.2020 können entsprechende Darlehen von Betrieben bei ihrer Hausbank beantragt werden. Die Details dazu werden in diesem Informationsblatt erläutert.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #37 | Corona-Virus – KfW-Schnellkredit

zu den Downloads

03.04.2020

Soforthilfe: Neue Excel-Anwendung zur Liquiditätsberechnung

Das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern wurde zwischenzeitlich mit dem neuen Bundesprogramm verzahnt. Die Antragstellung erfolgt über ein gemeinsames Online-Antragsformular. Über die Details hat der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) bereits mehrfach informiert, zuletzt mit dem Informationsblatt vom 01.04.2020. Zentrale Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist neben der Betriebsgröße das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses im Unternehmen, der durch die Corona-Krise verursacht sein muss und die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet. Der FSH Bayern stellt nun zur schnellen Ermittlung der Liquiditätssituation des Unternehmens eine neue Excel-Anwendung zur Verfügung.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #32 | Corona-Virus – Soforthilfe – Liquiditätsberechnung mit Excel-Anwendung
Dokument #33 | Corona-Virus – Excel-Anwendung zur Liquiditätsplanung

zu den Downloads

03.04.2020

Tipps zur Vermeidung von Forderungsverlusten

Mitgliedsunternehmen berichten zunehmend, dass viele ihrer Rechnungen von den Auftraggebern derzeit nicht bezahlt werden bzw. sich der Zahlungsfluss erheblich verlangsamt hat. Der FSH Bayern rät daher den Unternehmen, noch stärker das eigene Abrechnungs- und Zahlungsmanagement im Auge zu behalten. Dazu wurden einige grundlegende Hinweise zusammengestellt.

Kapitel 5 | Werkvertragsrecht 
Dokument #31 | Corona-Virus – Tipps zur Vermeidung von Forderungsverlusten

zu den Downloads

03.04.2020

Kurzarbeit: Neues Informationsblatt mit Frage-Antwort-Katalog

Der FSH Bayern hat bereits einige grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit und deren Folgen veröffentlicht. Ergänzend dazu wurde ein Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt, der die häufigsten Detailfragen zusammenfasst, die an die Rechtsberatungsstelle des Verbands gerichtet wurden.

Kapitel 3 | Kurzarbeit 
Dokument #30 | Corona-Virus – Detailfragen zur Kurzarbeit

zu den Downloads

01.04.2020

Soforthilfe – Landes- und Bundesprogramm (Update)

Das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern wurde überarbeitet und mit dem neuen Bundesprogramm verzahnt. Dabei wurden die Förderbedingungen verbessert und das Antragsverfahren neu gestaltet. Es steht nun ein gemeinsames Antragsformular zur Verfügung, das nur noch online bearbeitet und versandt werden kann. Unternehmen, die bereits einen Antrag nach den bisherigen bayerischen Vorgaben gestellt haben, können diesen anpassen. In diesem Informationsblatt werden die inzwischen vom Bayerischen Wirtschaftsministerium veröffentlichten neuen Rahmenbedingungen und Antragsformalitäten für die „Soforthilfe Corona“ zusammengefasst.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #29 | Corona-Virus – Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen (Update)

zu den Downloads

31.03.2020

Informationen für Bestatter

Einige Mitgliedsbetriebe des FSH Bayern führen Bestattungen durch. Auch in diesem Bereich gibt es vor dem Hintergrund der massiven staatlichen Beschränkungen zahlreiche Fragen. Da wir nicht genau einschätzen können, welche Mitgliedsbetriebe tatsächlich als Bestatter tätig sind, stellen wir das aktuelle Rundschreiben von Bestatter Deutschland als Download zur Verfügung, dass sich auch intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie beschäftigt. Bestatter Deutschland ist teil unseres Bundesverbands und damit auch Bestandteil unserer gemeinsamen Innungsorganisation. Weiter Informationen zu dieser Thematik finden unsere Mitgliedsbetriebe auch auf der Internetseite www.bestatterdeutschland.de. Dort können Sie den internen Mitgliederbereich mit den Zugangsdaten nutzen, die auch für unsere Seite www.schreiner.de gelten.

Kapitel 5 | Sonstige Informationen
Dokument #28 | Corona-Virus – Informationen für Bestatter

zu den Downloads

31.03.2020

Schul- und Kita-Schließungen – neuer Entschädigungsanspruch für Eltern – Ergänzungsinformation 2

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zugunsten von Arbeitnehmern eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, das mit Wirkung zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist. Dadurch wird Arbeitnehmern, die aufgrund der Schul- und KiTa-Schließungen mangels anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten der Arbeit fernbleiben müssen, um ihre betreuungsbedürftigen Kinder zu beaufsichtigen, ein Erstattungsanspruch gegen den Staat zugesprochen. Das neue Informationsblatt dazu finden Sie hier.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #27 | Corona-Virus – Schul- und Kita-Schließungen – neuer Entschädigungsanspruch für Eltern – Ergänzungsinformation 2

zu den Downloads

31.03.2020

Störung bei Vertragsabwicklungen – Mustervorlage für Behinderungsanzeige

Den FSH Bayern erreichen zunehmend Anfragen im Hinblick auf Störungen in der Abwicklung von VOB-Aufträgen sowie sonstiger Werkverträge, bei denen es zu Abwicklungsstörungen durch die Auswirkung der Corona-Pandemie kommt. Wie Schreinerbetriebe mit dieser Problematik umgehen sollen, wird in einem neuen Merkblatt behandelt, an das zudem eine Mustervorlage für eine Behinderungsanzeige aufgrund der Corona-Pandemie angefügt ist.

Kapitel 5 | Werkvertragsrecht
Dokument #26 | Corona-Virus – Vertragsabwicklungen – Mustervorlage Behinderungsanzeige

zu den Downloads

30.03.2020

Verschiebung der Tariferhöhung möglich

Zum 1. April 2020 tritt der neue Tarifvertrag für das bayerische Schreinerhandwerk in Kraft (Meldung vom 12.02.2020). Als die Verträge abgeschlossen wurden, war die Entwicklung der Corona-Krise in keiner Weise absehbar. Vor diesem Hintergrund fanden in den letzten Tagen intensive Gespräche zwischen dem FSH Bayern und der IG Metall statt. Das Ergebnis ist eine Öffnungsklausel zur die Verschiebung der Tariferhöhung. Alle Details dazu finden Sie hier.

27.03.2020

Keine Kündigung aufgrund verspäteter Pachtzahlungen und Anpassung des Insolvenzrechts

Der Bundesrat hat heute gravierende Änderungen u.a. im Zivil- und Insolvenzrecht beschlossen. Dies kann auch Auswirkungen auf den Zeitpunkt von Pachtzahlungen sowie Zahlungen für Leistungen der Grundversorgung von Kleinstbetrieben (unter 10 Mitarbeiter) haben. Außerdem wurde das Insolvenzrecht geändert. Einen Überblick dazu finden Sie im entsprechenden Informationsblatt.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #25 | Corona-Virus – Pachtzahlungen – Änderungen im Zivil- und Insolvenzrecht

zu den Downloads

27.03.2020

Mustervereinbarung zur Kurzarbeit

Für die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern (ohne Betriebsrat) gibt es ein Musterformular zum Herunterladen.

Kapitel 3 | Kurzarbeit
Dokument #24 | Corona-Virus – Mustervereinbarung zur Kurzarbeit

zu den Downloads

27.03.2020

Lockerung des Beschäftigungsverbots für Schwangere

Das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat vor wenigen Tagen darüber informiert, dass im Rahmen der bestehenden Ausgangsbeschränkungen ein zwingendes betriebliches Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht, sofern kein Homeoffice-Arbeitsplatz eingerichtet werden kann. Diese Auslegung wurde heute vom Ministerium relativiert und es wurde darauf hingewiesen, dass kein zwingendes Beschäftigungsverbot besteht. Daher haben wir eine Zusatzinformation zu unserem Infoblatt vom 25.03.2020 erstellt.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #23 | Corona-Virus – Kein Beschäftigungsverbot für Schwangere

zu den Downloads

26.03.2020

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen schnell beantragen

Es kann die zinsfreie Stundung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 beantragt werden. Zuständig sind die Krankenkassen, an die die Beiträge zu leisten sind. Falls ein Liquiditätsengpass im Unternehmen bereits gegeben oder absehbar ist, wird empfohlen, den Stundungsantrag zu stellen. Das Informationsblatt dazu mit einer entsprechenden Musterformulierung finden Sie hier.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #22 | Corona-Virus – Stundungsantrag für Sozialversicherungsbeiträge

zu den Downloads

26.03.2020

Steuerliche Liquiditätshilfen (Update)

Freistaat Bayern und Bund unterstützen die Unternehmen angesichts der Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie durch liquiditätsschonenden Steuervollzug. Es geht um erleichterte Stundung, einfache Kürzung von Vorauszahlungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hatten wir bereits am 17.03.2020 in einer Erstinformation berichtet. Inzwischen wurden der Umfang der steuerlichen Maßnahmen konkretisiert. Das aktualisierte Informationsschreiben erläutert nun detaillierter die Möglichkeiten und die entsprechenden Vorgehensweisen.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #21 | Corona-Virus – Steuerliche Liquiditätshilfen – Update

zu den Downloads

25.03.2020

Beschäftigungsverbot für Schwangere und weitere Maßnahme zum Mutterschutz

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat ein neues Informationsblatt zum Mutterschutz im Zusammenhang mit der Corona-Bedrohung herausgegeben. Demnach ist während den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen ein Beschäftigungsverbot für Schwangere im Betrieb einzuhalten. Dazu haben wir eine Kurzinformation zusammengestellt, die auch weitere wichtige Themen des Mutterschutzes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie behandelt.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #19 | Corona-Virus – Beschäftigungsverbot für Schwangere

zu den Downloads

23.03.2020

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen – Arbeitgeberbestätigung (aktualisiert)

Am Sonntag, 22.03.2020, wurde eine bundesweite Kontaktbeschränkung beschlossen. Unabhängig davon gelten die von der Bayerischen Staatsregierung zuvor erlassenen Ausgangsbeschränkungen unverändert fort. Nicht davon betroffen ist die berufliche Tätigkeit. Insofern empfiehlt der FSH Bayern, den Mitarbeitern eine Arbeitgeberbescheinigung für den Weg zur Werkstatt oder dem Montageort mitzugeben. So kann die berufliche Tätigkeit rasch glaubhaft gegenüber der Polizei nachgewiesen werden, falls es zu einer Kontrolle kommt. Das aktualisierte Infoblatt können Sie hier herunterladen.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #18 | Corona-Virus – Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Arbeitgeberbestätigung (aktualisiert)

zu den Downloads

23.03.2020

Schutzmaßnahmen bei Montagearbeiten

Von der Ausgangsbeschränkung zur Bekämpfung der Corona-Krise ist (bisher) die berufliche Tätigkeit ausgenommen. Dies betrifft nicht nur die Arbeit im Unternehmen selbst, sondern auch auf einer Baustelle bzw. beim Kunden vor Ort. Dabei empfiehlt es sich jedoch, die Mitarbeiter zusätzlich zu unterweisen und weitere Schutzmaßnahmen und Absprachen zu treffen. Dazu haben wurde die Kurzinformation zu Schutzmaßnahmen bei Montagearbeiten zusammengestellt.

Kapitel 2 | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dokument #17 | Corona-Virus – Schutzmaßnahmen bei Montagearbeiten

zu den Downloads

20.03.2020

Arbeitgeberbestätigung für Ausgangssperre

In Bayern wurde aufgrund der Corona-Pandemie am 20.03.2020 eine flächendeckende Ausgangssperre mit Wirkung ab 21.03.2020, 00:00 Uhr verhängt. Diese enthält als Ausnahme die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Dazu zählen für alle Arbeitnehmer auch der Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte. Dies kann sowohl der Betrieb als auch die Baustelle/Tätigkeitsort beim Kunden sein. Voraussetzung dabei ist, dass eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden kann. Das entsprechende Muster sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #12 | Corona-Virus – Arbeitgeberbestätigung für Ausgangsbeschränkung

zu den Downloads

19.03.2020

Pendlerbescheinigung

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzuschränken, gelten für die Einreise nach Deutschland vorübergehend strenge Bestimmungen. Die Bundespolizei stellt eine Pendlerbescheinigung für ausländische Mitarbeiter zur Verfügung, die vom Arbeitgeber auszufüllen und vom Arbeitnehmer mitzuführen ist. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen und den Vordruck.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #11 | Corona-Virus – Pendlerbescheinigung

zu den Downloads

19.03.2020

Kurzarbeitergeld – Video-Ausfüllhilfe zur Anzeige des Arbeitsausfalls

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen zur Einführung von Kurzarbeit gerade in Hinblick auf kleinere und mittlere Betriebe erleichtert. Dazu hat der FSH Bayern am 18.03.2020 eine Information veröffentlicht, in der die notwendigen Schritte zur Anzeige und Beantragung des Kurzarbeitergelds zusammengefasst wurden. Als Ergänzung dazu steht nun ein „Erklärvideo“ zur Verfügung, das eine sehr gute Hilfestellung für den ersten Schritt, dem Ausfüllen der Arbeitsausfallanzeige, darstellt. Den Link zu diesem Video sowie ergänzende Hinweise für die Beantragung durch Betriebe des bayerischen Schreinerhandwerks finden Sie in dieser Hilfestellung.

Kapitel 3 | Kurzarbeit
Dokument #10 | Corona-Virus – Kurzarbeitergeld Video-Ausfüllhilfe des Arbeitsausfalls

zu den Downloads

19.03.2020

Musterformular für Freistellungsvereinbarung

Mit dem Ausrufen des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 kommt es auch im bayerischen Schreinerhandwerk zu massiven Einschränkungen. Eine Möglichkeit auf die Ausfälle zu reagieren, ist die Einführung von Kurzarbeit. Eine Alternative hierzu ist die einvernehmliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, die Überstundenabbau, Urlaubsgewährung und/oder Gewährung von bezahltem Sonderurlaub zum Gegenstand hat. Ein Vertragsmuster zur Gewährung von bezahltem Sonderurlaub steht zum Download zur Verfügung.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #09 | Corona-Virus – Musterformular für Freistellungsvereinbarung

zu den Downloads

18.03.2020

Details zur Soforthilfe

Heute wurden vom Bayerischen Wirtschaftsministerium die Rahmenbedingungen und Antragsformalitäten der „Soforthilfe Corona“ für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlich. Eine Übersicht zu den Regelungen und das Antragsverfahren mit dem entsprechenden Formular, das an die zuständige Bezirksregierung (bzw. die Stadt München) gesandt werden muss, finden Sie im Informationsblatt, das die Erstinformation vom 17.03.2020 ergänzt.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #08 | Corona-Virus – Details zur Soforthilfe

zu den Downloads

18.03.2020

Übersicht Kurzarbeitergeld

Um Unternehmen und ihre Beschäftigten in der Corona-Krise zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Eine Übersicht zu den Voraussetzungen und zur Vorgehensweise der betrieblichen Umsetzung und Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie in dieser Hilfestellung.

Kapitel 3 | Kurzarbeit
Dokument #07 | Corona-Virus – Neuregelung des Kurzarbeitergelds

zu den Downloads

17.03.2020

Bayerischer Schreinertag 2020 fällt aus

Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern war bis vor wenigen Tagen optimistisch, dass die Corona-Krise bis Anfang Mai abklingt und der Verbandstag durchgeführt werden kann. Doch die Corona-Krise hat inzwischen eine nicht mehr berechenbare Dynamik entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand unseres Verbands zusammen mit der Innung Traunstein beschlossen, den Bayerischen Schreinertag 2020 ersatzlos abzusagen. Mehr Informationen folgen hier.

17.03.2020

Steuerliche Liquiditätshilfen

Unternehmen wird aufgrund der Corona-Pandemie durch liquiditätsschonenden Steuervollzug entgegengekommen. Konkret geht es um erleichterte Stundung, einfache Kürzung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Details dazu finden Sie in der Erstinformation zu steuerlichen Liqiditätshilfen.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #06 | Corona-Virus – Steuerliche Liquiditätshilfen

zu den Downloads

17.03.2020

Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen

Die Bayerische Staatsregierung hat heute einen Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, der insbesondere eine Corona-Soforthilfe, die Erweiterung von Bürgschaftsübernahmen durch die Förderbanken sowie weiteren Maßnahmen umfasst. Details dazu finden Sie in der Erstinformation zum Schutzschirm Bayern.

Kapitel 4 | Liquiditätssicherung
Dokument #05 | Corona-Virus – Schutzschirm Bayern

zu den Downloads

16.03.2020

Katastrophenfall wegen Corona-Virus – Erstinformation zu den Konsequenzen

Die Bayerische Staatsregierung hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am Montag, 16.03.2020, den Katastrophenfall ausgerufen. Dies hat weitreichende Folgen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Bayern. Einen ersten Überblick zu den Konsequenzen für das Schreinerhandwerk finden die Innungsmitglieder in der Erstinformation zum Katastrophenfall.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #04 | Katastrophenfall wegen Corona-Virus – Erstinformation zu den Konsequenzen

zu den Downloads

16.03.2020

Schulen und Kitas geschlossen – Ergänzungsinformation 1

Ergänzend zur Kurzinformation vom 13.03.2020 zu den allgemeinen arbeitsrechtlichen Folgen  Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten die Innungsbetriebe weitere Hinweise, die insbesondere die Konsequenzen in Hinblick auf Regelungen des Manteltarifvertrags des Bayerischen Schreinerhandwerks sowie in Bezug auf einzelvertragliche Bestimmungen behandeln. Diese Hilfestellungen für den Arbeitgeber finden Sie im neuen Merkblatt mit Ergänzungsinformationen.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #03 | Corona-Virus – Schulschließungen – Ergänzungsinformation 1

zu den Downloads

13.03.2020

Schulen und Kitas in Bayern geschlossen

Am Freitag, 13.3.2020 wurde von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, die Schulen und Kitas ab Montag 16. März 2020 zu schließen. Erste Hinweise auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen dieser Maßnahme für den Arbeitgeber finden Sie im neuen Merkblatt mit Kurzinformationen.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #02
 | Corona-Virus – Kurzinformation zu Schulschließungen

zu den Downloads

12.03.2020

Rechtliche Informationen für Innungsmitglieder

Im MASSSTAB 1/2020 (März-Ausgabe), der in der kommenden Woche an alle Mitgliedsbetriebe versandt wird, ist eine erste Zusammenstellung über aktuelle Fragestellungen und entsprechende Hinweise und Antworten enthalten, auch wenn diese aufgrund der Dynamik des Themas nicht immer abschließend sein können. Aufgrund der Dringlichkeit erhalten Sie hier einen Vorabzug dieses MASSSTAB-Artikels zum Download.

Kapitel 1 | Übersicht und arbeitsrechtliche Hinweise
Dokument #01 | Corona-Virus – Auswirkungen auf das Schreinerhandwerk

zu den Downloads

Darüber hinaus steht Ihnen die Rechtsabteilung unseres Verbands für weitere Fragen zur Verfügung:

Caroline Berger
T  089 / 54 58 28-12
E  berger@remove-this.schreiner.de 

09.03.2020

HOLZ-HANDWERK verschoben

Angesichts der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus wurde die HOLZ-HANDWERK 2020 auf Dienstag, 16. Juni bis Freitag, 19. Juni 2020 verschoben.

Weitere Informationen ...


Downloads und Merkblätter zur Corona-Krise

Zum Download loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Access denied!

Access denied!

Access denied!

Access denied!

Access denied!

Access denied!