Die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) versendet derzeit als „Eilige FAX-Mitteilung“ überschriebene Formulare die einen offiziellen, amtlichen Eindruck erwecken und dem Empfänger vortäuschen, er müsse sich im Zuge der EU-Datenschutzgrundverordnung registrieren lassen. Um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, wird optisch hervorgehoben eine Frist bis 09.10.2018 gesetzt. Wie schon bei den vielfach bekannten „Abzockfällen“ zur Gewerbeauskunft-Zentrale versteckt sich hier im Kleingedruckten ein auf zunächst drei Jahre abgeschlossenes Datenschutzabo zum Preis von EUR 489,00 pro Jahr.
Sie sind weder verpflichtet, an die DAZ irgendwelche Informationen oder Daten herauszugeben noch sind Sie verpflichtet, ein Datenschutzabo bei der DAZ abzuschließen. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden, da sonst eine Rechnung über knapp 500,- EUR zugestellt wird. Wer bereits unterschrieben hat, sollte seine Erklärung unverzüglich widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Weitreichende Informationen zum Datenschutz finden Sie kostenfrei im kennwortgeschützten Mitgliederbereich des FSH Bayern unter folgendem Link: www.schreiner.de/fuer-schreiner/downloads-und-merkblaetter/recht/datenschutz/
Zudem bietet der FSH Bayern aufgrund der großen Nachfrage am 24. und 25. Oktober 2018 erneut Seminare zum Thema Datenschutz im Handwerksbetrieb an, die neben umfassender Informationen zum Datenschutz zahlreichen Muster und Formulare enthalten. Details und das Anmeldeformular hierzu finden Sie unter folgendem Link: www.schreiner.de/fuer-schreiner/aus-und-weiterbildung/schreinerakademie/
Bei Fragen steht Ihnen die Rechtsabteilung des FSH Bayern gerne telefonisch zur Verfügung.